Das NRW-Landwirtschaftsministerium hat mitgeteilt, dass Ministerin Christina Schulze Föcking den Erlass der Vorgängerregierung zur Internetveröffentlichung von Antragsunterlagen in großen BImSch-Verfahren mit sofortiger Wirkung aufgehoben hat.
Bislang musste von immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, sofern sie der Öffentlichkeitsbeteiligung unterlagen, der Antrag vollständig im Internet veröffentlicht werden. Dort konnte ihn jeder Interessierte abrufen. Dieses Vorgehen ist jetzt in NRW beendet.