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Verschiebung der Stoffstrombilanz setzt Landwirte unter Zeitdruck

Die Stoffstrombilanz, welche ab Januar 2018 als Teil der novellierten Düngeverordnung für die meisten landwirtschaftlichen Betriebe verpflichtend werden soll, wurde am 22.9. von der Tagesordnung des Bundesrates genommen. Damit ist nach wie vor nicht geklärt, wie sie genau durch die Landwirte umgesetzt werden muss.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Stoffstrombilanz, welche ab Januar 2018 als Teil der novellierten Düngeverordnung für die meisten landwirtschaftlichen Betriebe verpflichtend werden soll, wurde am 22. September von der Tagesordnung des Bundesrates genommen. Damit ist nach wie vor nicht geklärt, wie sie genau durch die Landwirte umgesetzt werden muss, sagt Ralf Reinersmann, Düngemittel-Experte der Agravis Raiffeisen AG.


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"Der Bundesrat tagt im November zweimal, weshalb wir stark davon ausgehen, dass die Stoffstrombilanz dann auch verabschiedet wird. Die Bundestagswahl am vergangenen Wochenende hatte darauf keinen Einfluss. Die Düngeverordnung wird durch die EU getrieben und erste Ergebnisse werden schon 2019 erwartet", so Reinersmann. Er erwartet, dass die Stoffstrombilanz im Januar 2018 startet.


Da von November bis Januar nur eine extrem kurze Übergangszeit ist, sollten sich die Landwirte laut dem Berater schon jetzt mit ihrer Stoffstrombilanz und den damit verbundenen Schritten auseinandersetzen. Dazu müssten sie ihre Werte in ein Programm eingeben, um bereits jetzt zu wissen, welche N- und P-Überhänge vorhanden sind, und entsprechende Hebel ansetzen, um in die richtige Richtung zu korrigieren. In diesem Zusammenhang weist Reinersmann auf die Software Delos der Firma Odas hin, die bereits so weit entwickelt sei, dass sie, sobald die genaue Umsetzung der Stoffstrombilanz verabschiedet wird, für die Berechnung eingesetzt werden kann.


"Damit ersparen sie sich viel Stress und müssen sich nicht Ende November unter Zeitdruck in den Prozess der Stoffstrombilanz einarbeiten. Landwirte können jetzt schon alle Daten eintragen und dann umgehend mit der Berechnung loslegen", wirbt der Agravis-Mitarbeiter.


Hintergrund:


Der Bundesrat hat seine Entscheidung über die Stoffstrombilanz vertagt. Eine knappe Mehrheit der Länder hatte sich unmittelbar vor der Bundesratssitzung dafür ausgesprochen, die Abstimmung über die Verordnung von der Tagesordnung der Länderkammersitzung zu nehmen und die Vorlage zurück in die Ausschüsse zu verweisen.


Dabei hatte mindestens ein Land mit grüner Regierungsbeteiligung entgegen der Parteilinie für eine Verschiebung gestimmt. Nur so war die Mehrheit dafür zustandegekommen. Damit wurde ein Scheitern der Verordnung zunächst abgewendet.


Jetzt will man versuchen, bis zur nächsten Sitzung der Länderkammer im November einen Kompromiss zu finden. Die Zeit drängt, weil die Stoffstrombilanz laut Düngegesetz zum 1. Januar 2018 zumindest für einen Teil der tierhaltenden Betriebe verpflichtend sein wird. Ohne eine Bundesverordnung droht ein Flickenteppich unterschiedlicher Anwendungsvorgaben. 

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