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Versicherte können bei Sozialwahlen zwischen mehreren Listen wählen

Für die im kommenden Jahr im Rahmen der bundesweiten Sozialwahlen anstehende Wahl der Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zeichnet sich bei zwei der drei Versichertengruppen eine sogenannte „Wahl mit Wahlhandlung“ ab.

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Für die im kommenden Jahr im Rahmen der bundesweiten Sozialwahlen anstehende Wahl der Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zeichnet sich bei zwei der drei Versichertengruppen eine sogenannte „Wahl mit Wahlhandlung“ ab.


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Anders als bei bisherigen Sozialwahlen werden sich die Versicherten aller Voraussicht nach in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) sowie möglicherweise in der Gruppe der Arbeitgeber zwischen mehreren Listen entscheiden können.


Wie vergangene Woche in Berlin zu erfahren war, werden aus dem Bereich der Landesbauernverbände gleich mehrere Wahlangebote für die SofA-Gruppe unterbreitet. Die Rede ist von fünf bis sechs regionalen Listen, die allerdings in der künftigen Vertreterversammlung kooperieren könnten. Das Sozialgesetzbuch eröffnet die Möglichkeit für Listenzusammenlegungen oder -verbindungen.


Mit einer eigenen Liste wollen die Waldeigentümer bei den Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte antreten. Eine ursprünglich geplante Liste bei den Arbeitgebern werde es hingegen nicht geben, teilte die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzer (AGDW - Die Waldeigentümer) auf Nachfrage mit. Fest steht, dass der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GlfA) sowie der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) mit Arbeitgeberpräsident Martin Empl an der Spitze eine gemeinsame Liste in der Gruppe der Arbeitgeber aufstellen werden. Schließlich werden sich die Versicherten wahrscheinlich auch für sogenannte „freie Listen“ entscheiden können.

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