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Versteckte Kameras: Tierschutzbüro stellt Strafanzeige gegen Ferkelerzeuger

Tierrechtler des Vereins Tierschutzbüro haben gegen einen Ferkelzuchtbetrieb aus Zeven bei Bremen Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gestellt. Grundlage der Vorwürfe sind Videoaufnahmen von illegal installierten Kameras in den Ställen, die am Mittwoch bei Stern-TV im Fernsehen gezeigt wurden.

Lesezeit: 3 Minuten

Tierrechtler des Vereins Tierschutzbüro haben gegen einen Ferkelzuchtbetrieb aus Zeven bei Bremen Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gestellt. Grundlage der Vorwürfe sind Videoaufnahmen von illegal installierten Kameras in den Ställen, die am Mittwoch bei Stern-TV im Fernsehen gezeigt wurden.


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Wie das Tierschutzbüro in einer Pressemitteilung zugibt, hätten sich die Mitglieder über sechs Monate immer wieder nachts „in die Anlage geschlichen“, um versteckte Kameras anzubringen. So seien über 100 Stunden Videomaterial entstanden. Auf dem Betrieb werden 2.500 Sauen gehalten.


Konkret seien auf den Videos „kranke Tiere“ sowie „grausame Praktiken“ zu sehen. Einige Ferkel seien nicht tierärztlich versorgt, sondern so lange auf den Boden geschlagen worden, bis sie vermeintlich tot waren. „Diese gesetzeswidrige Praktik führte offenbar dazu, dass ein Tier überlebte und anschließend wohl qualvoll im Mülleimer verendete", so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros.


Hinzu komme, dass die Spaltenböden an einigen Stellen angeblich zu groß seien, „mit der Folge, dass Ferkel in die Spalten fallen und qualvoll sterben“, so Peifer weiter. Seiner Meinung nach verstoßen auch die Kastenstände gegen die Tierschutz-Nutztierverordnung.


Das Deutsche Tierschutzbüro hat daher Strafanzeige gegen den Betreiber der Zuchtanlage sowie gegen eine Mitarbeiterin des Betriebs gestellt. Der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde die gesamte Recherche mit allen Dokumenten und über 100 Stunden Videomaterial überreicht. "Laut Tierschutzgesetz § 17 bzw. § 18 müssen Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro rechnen", so Peifer abschließend.


Bauernverband hält Vorwürfe für gerechtfertigt


Wie der Bauernverband Schleswig-Holstein dazu heute auf seiner Facebookseite schreibt, war das Verhalten der Mitarbeiter auf dem Betrieb offensichtlich keine gute fachliche Praxis. Kotschlitze sollten abgedeckt sein. Bei starkem Untergewicht könnten Ferkel dort in der Tat feststecken. Ferkel auf den Boden zu schlagen sei ebenfalls nicht erlaubt. Zudem sei keine Betreuung der ferkelnden Sauen zu erkennen und es gebe offensichtlich viele totgeborene Ferkel. Die Moderation wertet der Verband als „weitgehend sachlich“.


Dennoch kritisiert der Bauernverband, dass es verzerrend sei, dieses zum Maßstab deutscher Sauenhaltung zu machen. Was tote Ferkel mit der vermuteten Profitgier zu tun haben sollen, bleibe rätselhaft. Vor allem aber bleibe die Frage, warum das Tierschutzbüro nicht sofort Anzeige gestellt habe, sondern stur weiterfilmte. „Wir sind hier doch nicht im Krieg! Es gibt immer die Alternative, Rechtsmittel zu ergreifen. Wer die nicht wählt, macht sich zum Gaffer und damit mitschuldig!“, so der Verband auf Facebook.


„Weiterhin wäre es angebracht, nach dem Grund für solche Missstände zu fragen, statt die gesamte Landwirtschaft in Mithaftung zu nehmen. Wer etwas ändern will, der filmt nicht, sondern recherchiert und handelt!“

 

 

 

 

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