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Verwirrung um die Verordnung zur Stoffstrombilanz

Zwei Tage vor der Bundestagswahl will die Bundesregierung noch die Stoffstrombilanzverordnung durch den Bundesrat bringen. Für Verwirrung und Aufregung sorgen Aussagen aus den Ländern, diese dort noch stoppen zu wollen. Dabei gibt es zur entscheidenden Bundesratssitzung am 22. September drei Szenarien.

Lesezeit: 3 Minuten

Zwei Tage vor der Bundestagswahl will die Bundesregierung noch die Stoffstrombilanzverordnung durch den Bundesrat bringen. Für Verwirrung und Aufregung sorgen Aussagen aus den Ländern, diese dort noch stoppen zu wollen. Dabei gibt es zur entscheidenden Bundesratssitzung am 22. September drei Szenarien.


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Das letzte agrarpolitische Vorhaben der amtierenden Bundesregierung sollte die Stoffstrombilanzverordnung werden. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte sie Mitte Juni vorgelegt. Der Bundestag stimmte ihr in der letzten Sitzungswoche des Parlamentes Anfang Juli zu. Am 22. September, zwei Tage vor der Bundestagswahl, steht sie zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundesrates.


Länder lassen Muskeln spielen


Im Vorfeld lassen die Bundesländer dazu ordentlich ihre Muskeln spielen. Die grünen Länderagrarminister hatten sie bereits Mitte Juli in einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt als „in der vorliegenden Fassung nicht zustimmungsfähig“ bezeichnet. Ihnen geht die Verordnung nicht weit genug. In den letzten Tagen und Wochen drohte nun Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk (CDU) damit, die Stoffstrombilanzverordnung im Bundesrat scheitern lassen zu wollen. „Es ist sicher sinnvoll noch einmal gründlich zu überlegen, ob wir eine Stoffstrombilanzverordnung wirklich brauchen“, teilte Hauk diese Woche gegenüber top agrar mit. Er lastet der Verordnung vor allem zusätzliche Bürokratie für Landwirte und Verwaltungen an.


Beschlossenes Düngegesetz schreibt Stoffstrombilanz schon vor


Der Beschluss für die Einführung einer Stoffstrombilanz ist jedoch schon im Düngegesetz, dem Bundestag und Bundesrat bereits im Frühling 2017 zugestimmt haben, gefallen. Danach müssen ab dem 1.1.2018 viehstarke Betriebe mit mehr als 50 GV oder mit mehr als 30 ha bei einer Tierdichte von mehr als 2,5 GV/ha Stoffstrombilanzen erstellen. Ab 2023 wird die Bilanz für alle Betriebe ab 20 ha oder mit mehr als 50 GV verpflichtend. Die Stoffstrombilanzverordnung liefert den Landwirten nun die Details, die sie für die anzufertigende Stoffstrombilanz brauchen.


Zur Bundesratssitzung am 22.9.17 gibt es für die Stoffstrombilanzverordnung daher 3 Szenarien:


  1. Der Bundesrat stimmt der Verordnung ohne Änderungen zu. Dann tritt diese fristgerecht zum 1.1.18 in Kraft.
  2. Der Bundesrat stimmt der Verordnung nach Maßgabe von Änderungen zu. Dann muss die neue Bundesregierung nach der Wahl noch einmal ran und genau die geforderten Änderungen einarbeiten mit der Gefahr, dass die Verordnung nicht fristgerecht zum 1.1.18 fertig ist.
  3. Der Bundesrat lehnt die Verordnung ab, dann gibt es zum 1.1.18 keine bundesweit einheitliche Regelung für die Erstellung der Stoffstrombilanz. Da aber das Düngegesetz bereits gilt, kann nun jedes Land die Aufforderung zur Stoffstrombilanz für sich selbst auslegen.

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