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WLV: Höhere Steuer für Hagelversicherung darf nicht kommen

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) wehrt sich gegen steigende Kosten für das Risikomanagement in der Landwirtschaft. Konkret geht es um die Besteuerung von Mehrgefahrenversicherungen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Versicherungsteuergesetz sieht vor, auf diese den höchsten Steuersatz von 19 % zu erheben.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) wehrt sich gegen steigende Kosten für das Risikomanagement in der Landwirtschaft. Konkret geht es um die Besteuerung von Mehrgefahrenversicherungen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Versicherungsteuergesetz sieht vor, auf diese den höchsten Steuersatz von 19 % zu erheben. Treffen würde es Landwirtschaft und Gartenbau beim Abschluss einer um weitere Risiken ergänzten Hagelversicherung.

 

In einem Schreiben an Landwirtschaftsminister Johannes Remmel und Finanzminister Norbert Walter-Borjans bezeichnete WLV-Präsident Johannes Röring die Gesetzesänderung als „völlig unnötige Verteuerung eines wichtigen Bausteins im Risikomanagement“. Sachgerecht wäre es vielmehr, dem Hagel verwandte Risiken wie Sturm oder Starkregen ebenfalls unter die besondere Besteuerung für Hagelversicherungen zu fassen. Röring forderte beide Minister auf, sich im Interesse der westfälisch-lippischen Landwirtschaft im Bundesrat für eine Erweiterung der besonderen Besteuerung der Hagelversicherung auf artverwandte Risiken einzusetzen. (ad)

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