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WLV hält Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine für rechtswidrig

Am Mittwoch hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piratenpartei das Gesetz zum Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine verabschiedet. Damit drohen nach Ansicht des Bauernverbandes jetzt massive Probleme in tierschutzrechtlichen Fragen und beim Bau landwirtschaftlicher Gebäude.

Lesezeit: 2 Minuten

Am Mittwoch hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piratenpartei das Gesetz zum Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine verabschiedet. Damit drohen nach Ansicht des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) jetzt massive Probleme in tierschutzrechtlichen Fragen und beim Bau landwirtschaftlicher Gebäude.


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„Trotz zahlreicher begründeter Einwände und starker Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Landes hat die Landesregierung ihr Vorhaben durchgezogen. Damit gefährdet sie bewusst die Entwicklungsperspektiven von vielen bäuerlichen Familienbetrieben“, sage WLV-Präsident Johannes Röring am Donnerstag in Münster. „Garant für die Einhaltung von Tierschutzstandards sind wir Bauern und unsere Familien selbst, begleitet und geprüft von den dafür zuständigen Fachbehörden, insbesondere den Kreisveterinäramtern.


In den Anhörungen im Gesetzgebungsverfahren hatten sich nicht nur die Landwirte mit begründeten Argumenten gegen das Gesetz ausgesprochen. „Die beiden Bauernverbände in NRW und mit ihnen die übergroße Mehrheit der angehörten Sachverständigen sind der Ansicht, dass die Landesregierung keine rechtliche Kompetenz besitzt, ein Verbandsklagerecht einzuführen. Diese hat der Bund und der hat sie auch aus gutem Grund nicht genutzt. Zudem führt ein solches Klagerecht dazu, dass Gebäude auf landwirtschaftlichen Betrieben, die von Behörden und Sachverständigen genehmigt worden sind, jederzeit wieder durch Dritte infrage gestellt, verzögert oder gar verhindert werden können. Es drängt sich der Verdacht auf, dass es weniger um den Schutz von Tieren, als vielmehr um die Verhinderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben geht“, erklärte Röring.


Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband weist darauf hin, dass die Tierhaltung auf heimischen Bauernhöfen bereits heute einer Fülle gesetzlicher Regelungen unterliegt, u. a. zum Stallbau, zur Haltung, zur Tierhygiene, zur Fütterung, zum Seuchenschutz, zum Umweltschutz, zum Tiertransport, zur Lebensmittelhygiene und zur Schlachtung. Die Einhaltung dieser im internationalen Vergleich sehr hohen Standards werde zudem laufend kontrolliert, Verstöße würden durch empfindliche Sanktionen geahndet. (ad)


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