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WLV verurteilt Stalleinbrüche mit neuer Resolution aufs Schärfste

In den zurückliegenden Wochen und Monaten stieg bundesweit die Zahl von Stalleinbrüchen bei Landwirten, begangen durch Gruppen und Organisationen, die sich selbst als „Tierrechtler“ bezeichnen und stilisieren.

Lesezeit: 3 Minuten

In den zurückliegenden Wochen und Monaten stieg bundesweit die Zahl von Stalleinbrüchen bei Landwirten, begangen durch Gruppen und Organisationen, die sich selbst als „Tierrechtler“ bezeichnen und stilisieren. Ziel ihrer illegalen Aktionen ist es, in den Ställen tatsächliche oder vermeintliche Verstöße gegen den Tierschutz zu dokumentieren, diese dramaturgisch aufzubereiten und anschließend mithilfe ausgesuchter Partner in der Medienwelt in die breite Öffentlichkeit zu tragen, erklärt der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV).


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Den Tätergruppen gehe es in letzter Konsequenz meist um die Abschaffung der modernen heimischen Nutztierhaltung und um wirtschaftliches Eigeninteresse. Die Selbstinszenierung des eigenen, vermeintlich hehren Tuns geschieht laut dem Verband erkennbar, um das Spendenaufkommen für die eigene Organisation zu erhöhen.

 

Trotz des eindeutig rechtswidrigen Vorgehens der Täter hätten einzelne Verfahren vor deutschen Gerichten allerdings nicht zu einer Verurteilung geführt. Vor diesem Hintergrund stellt der WLV klar, dass Stalleinbrüche Hausfriedensbruch sind. Es handele sich um Straftaten, die konsequent mit allen Mitteln des Rechtsstaats zu ahnden seien.

 

Vom Staat verlangt der WLV einen wirksamen Schutz vor solchen Einbrechern. Das bei einzelnen Medien und Gerichten erkennbare Verständnis für das vermeintlich hehre Tun der Täter untergrabe dabei das Vertrauen in den Rechtsstaat – weit über die Gruppe der unmittelbar Betroffenen hinaus und mit weitreichenden Folgen für die Gesellschaft insgesamt.

 

Das Gefühl der Betroffenen, den Tätern ohne wirklichen Schutz des Staats ausgeliefert zu sein, belaste alle heimischen Tierhalter und ihre Familien in unerträglicher Weise. Der WLV fordert ein konsequentes Durchgreifen der staatlichen Organe, um ein Zeichen zu setzen und die Gefahr einer möglichen Eskalation des Konflikts zu verringern.

 

Stalleinbrüche würden nicht nur eine Verletzung des Rechts am Eigentum darstellen, sie seien auch eine erhebliche Gefahr für die eingestallten Tiere. Das nächtliche Aufschrecken der Tiere und das mögliche Einschleppen von Krankheiten sind aus Sicht des Bauernverbandes Tierschutzverstöße, welche die Eindringlinge oft bewusst in Kauf nehmen. „Tierrechtsaktivisten“ würden ihre wahren Ziele entlarven, wenn sie Verstöße gegen den Tierschutz erst nach Wochen oder Monaten melden. Der angebliche Schutz der Tiere sei scheinheilig, da sie erst an die Öffentlichkeit gehen, wenn sie eine maximale mediale Aufmerksamkeit zu erzielen glauben. Im Vordergrund stünden Sensationslust und das Eintreiben von Spendengeldern. Wäre der Tierschutz tatsächlich das vorrangige Interesse der Täter, würden diese die zuständigen Veterinärämter unverzüglich informieren.

 

Die Verwertung der durch Einbrüche gewonnenen Videos und Bilder ist laut WLV zu verbieten. Insbesondere öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Medienanstalten, die durch öffentliche Abgaben finanziert sind, sollten auf derartig gewonnenes Video- und Bildmaterial verzichten. Rechtsbrecher dürfen nach Ansicht des Bauernverbandes in der Gesellschaft keine Gemeinnützigkeit genießen.


Die heimischen Nutztierhalter seien nach Absprache bereit, ihre Stalltüren zu öffnen und Einblicke in ihre Tierhaltung zu gewähren. Um diese zu erhalten, müsse man nicht zum Einbrecher werden. Mit der Offensive Nachhaltigkeit greife der WLV alle kritisch diskutierten Themen in der Nutztierhaltung auf, um die fachgerechte Tierhaltung weiter zu entwickeln, die von weiten Teilen der Gesellschaft akzeptiert wird.

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