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WTO: Subventionen für Agrarexporte fallen - Freihandelsabkommen verpasst

Die WTO-Mitgliedstaaten beschließen einen Kompromiss, der die staatliche Stützung von Agrarexporten einschränkt. Das viel weitreichendere Freihandelsabkommen, die Doha-Entwicklungsrunde, liegt jedoch nach der Konferenz am Boden. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt begrüßt das Agrarabkommen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die WTO-Mitgliedstaaten beschließen einen Kompromiss, der die staatliche Stützung von Agrarexporten einschränkt. Das viel weitreichendere Freihandelsabkommen, die Doha-Entwicklungsrunde, liegt jedoch nach der Konferenz am Boden. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt begrüßt das Agrarabkommen.


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Die mehr als 160 Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) haben sich am späten Samstagabend auf ein Teilabkommen zum schrittweisen Abbau von Exportsubventionen für Agrarprodukte geeinigt. Die Abschlusserklärung der WTO-Ministerkonferenz in Nairobi splittet die Vorgaben für die staatliche Stützung des Agrarsektors der Mitgliedstaaten weit auf. Danach sind Exporterstattungen für Agrargüter in den Industriestaaten ab sofort verboten. Laufende Ausfuhrerstattungen müssen bis 2020 abgeschafft werden, für Entwicklungsländer gilt das bis 2023. Die 50 am wenigsten entwickelten Länder der Welt (LDC) bekommen dafür noch bis 2030 Zeit.


EU bei Zucker und Schweinefleisch betroffen


Für die EU ist diese Regelung nur von geringer Bedeutung. Denn sie hat seit 2013 für Agrarprodukte keine Exporterstattungen mehr gewährt. Lediglich für Zucker gibt es ein begrenztes Ausfuhrkontingent über die Zuckermarktordnung, welche aber sowieso 2017 ausläuft. Für Schweinefleisch lässt die Vereinbarung in den Fußnoten bis 2020 noch ein Hintertürchen für mögliche neue staatliche Stützungen offen.


Schweiz muss Stützung von Milch- und Fleischexporten einstellen


Betroffen von der Vereinbarung ist insbesondere die Schweiz, die nun ihre Subventionen für die Ausfuhr von verarbeiteten Milch- und Fleischprodukten abschaffen muss. Auch Kanada und Norwegen müssen danach bei der staatlichen Agrarexportstützung umlenken. Weitgehend unangetastet blieben in der Erklärung hingegen die hohen staatlichen Exportkredite in den USA. Trotz intensiver Verhandlungen hat die USA keine Zugeständnisse bei der Rückzahlungsfrist von 18 Monaten und der Selbstfinanzierung gemacht.


Temporäre Schutzzölle für arme Länder


Im Abschlusspapier bekannten sich die WTO-Staaten dazu, dass arme Länder im Falle einer Überschwemmung ihrer Agrarmärkte mit billigen Importen temporär Schutzzölle erheben dürfen. Die Minister gestanden Indien zu, bis auf weiteres Lebensmittel zu festgelegten Niedrigpreisen aufzukaufen und zu lagern, obwohl dies gegen WTO-Regeln verstößt.


Schmidt hält Abkommen für "historisch"


Bundesagrarminister Christian Schmidt begrüßte die Entscheidungen der WTO-Ministerkonferenz und nannte diese historisch. „Eine nachhaltige Agrarpolitik, die den besonderen Belangen der Entwicklungsländer Rechnung trägt und marktwirtschaftlichen Prinzipien folgt, ist der einzige Weg, die Vorteile des internationalen Agrarhandels für alle Länder nutzbar zu machen", sagte er.


Globales Freihandelsabkommen vor dem Aus


Eine gemeinsame Haltung zur Zukunft eines Freihandelsabkommens im Rahmen der Doha-Entwicklungsrunde gab es in Nairobi jedoch nicht. In der Abschlusserklärung wird lediglich auf gegensätzliche Positionen zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern zur Doha-Runde verwiesen. Damit dürfte das Ansinnen zu einem globalen Freihandelsabkommen zu kommen in weite Ferne rücken. Das unterstützt den Trend zu Abkommen zwischen einzelnen Staatenbündnissen wie dem der EU mit den USA (TTIP) oder mit Kanada (CETA). Die Doha-Runde ist 2001 im Emirat Katar von den WTO-Mitgliedern angestoßen worden. Sie hat die Liberalisierung des Welthandels bei gleichzeitiger Förderung der Entwicklungsländer zum Ziel.


Entwicklungsorganisationen sind enttäuscht


Entwicklungsorganisationen sind mit dem Ergebnis aus Nairobi nicht zufrieden. Laut Marita Wiggerthale, Agrarexpertin bei Oxfam Deutschland, hat der Gipfel das „Aus für die Doha-Entwicklungsrunde“ besiegelt. Damit würden die globalen Nachhaltigkeitsziele wie die Beendigung des Hungers und der extremen Armut bis 2030 nicht erreicht werden. „Die EU und USA stellen die Interessen ihrer Agrarindustrie über das Menschenrecht auf Nahrung. Sie waren zu keiner Zeit in den letzten 14 Jahren dazu bereit, handelsverzerrende Agrarsubventionen real abzubauen und ihr Agrarsubventionssystem sozial und ökologisch zu gestalten“, so Wiggerthale weiter


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