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Wahlmöglichkeit soll Kompromiss zur Stoffstrombilanz ebnen

Bund und Länder unternehmen einen erneuten Anlauf, im Streit um die Stoffstrombilanzverordnung einen Kompromiss zu finden. Für die Sitzung der zuständigen Bundesratsausschüsse in dieser Woche liegen Anträge des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor. Eine Ausschussmehrheit ist allerdings keineswegs sicher.

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Bund und Länder unternehmen einen erneuten Anlauf, im Streit um die Stoffstrombilanzverordnung einen Kompromiss zu finden. Für die Sitzung der zuständigen Bundesratsausschüsse in dieser Woche liegen Anträge des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor. Eine Ausschussmehrheit ist allerdings keineswegs sicher.


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Rechnung tragen will man der von Länderseite vorgetragenen Kritik an den komplizierten Bewertungsvorschriften mit ihren aus Ländersicht zu weitgehenden Abzugsmöglichkeiten. Nach dem vorliegenden Antrag soll den Betriebsinhabern eine Wahlmöglichkeit eingeräumt werden, die erstellte Bilanz auf der Grundlage eines bundesweit einheitlichen Bilanzwertes von 175 kg Stickstoff je Hektar zu bewerten oder auf der Grundlage eines Bilanzwertes nach den Vorgaben in Anlage 4 der Verordnung, der die konkreten betrieblichen Verhältnisse berücksichtigt. Um Besonderheiten gerecht zu werden, sollen die Betriebe in Absprache mit den jeweiligen Behörden unvermeidliche Stickstoffverluste und erforderliche Zuschläge berücksichtigen können.

 

Räumlichen Zusammenhang streichen


Darüber hinaus sieht der Kompromissvorschlag vor, den bislang geforderten räumlichen Zusammenhang zwischen Betrieb und Biogasanlage zu streichen. Damit soll es bereits reichen, dass ein Betrieb und eine von ihm betriebene Biogasanlage in einem funktionalen Zusammenhang stehen, um unter den Geltungsbereich der Verordnung zu fallen. Schließlich soll sichergestellt werden, dass auch Betriebe, die Wirtschaftsdünger aus dem Ausland aufnehmen, der Verpflichtung zu Erstellung einer Stoffstrombilanz unterliegen.

 

Warnung vor Flickenteppich


Laut Düngegesetz ist ein Großteil der tierhaltenden Betriebe zum 1. Januar 2018 zur Erstellung einer Stoffstrombilanz verpflichtet. Betroffen sind zunächst Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GVE) oder mit mehr als 30 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche bei einer Tierbesatzdichte von jeweils mehr als 2,5 GVE/ha.


Mit der „Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften“ sollen bundeseinheitliche Vorgaben für die Bilanzierung der betrieblichen Nährstoffzu- und abfuhren gemacht werden.


Kommt diese Verordnung nicht zustande, droht ein Flickenteppich unterschiedlicher Anwendungsvorgaben im Bundesgebiet. Nach dem vorliegenden Zeitplan könnte die Verordnung in der letzten Bundesratssitzung dieses Jahres am 15. Dezember beschlossen werden. Nach den Diskussionen der vergangenen Wochen scheint dies jedoch keineswegs sicher.

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