Vor Gefahren für die Tiergesundheit infolge der neuen Vorgaben der Düngeverordnung hat die bayerische SPD-Landtagsfraktion gewarnt. Laut Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der Fraktion könne die durch die Verordnung vorgeschriebene streifenförmige Ausbringung von Gülle auf Feldern zu einer Verunreinigung des dort wachsenden Grünfutters führen, erklärte Agrarsprecher Horst Arnold in München.
Besonders bei heißen Temperaturen könne die Gülle nicht versickern. Stattdessen trockne sie an der Oberfläche und konserviere die Schadstoffe, die vom nachwachsenden Gras aufgenommen würden und somit ins Futter kämen. „Wir können es nicht zulassen, dass wissentlich gesundheitsschädliche Futter- und damit Lebensmittel in Umlauf kommen“, betonte Arnold und kritisierte zudem die seiner Einschätzung nach mangelnden Forschungsaktivitäten der bayerischen Staatsregierung zu dem Thema. Diese habe es verschlafen, Forschungsprojekte rechtzeitig aufzulegen.
Das Vorhaben „Gülleausbringtechnik auf Grünlandstandorten in Franken“, das man jetzt zu Monatsbeginn gestartet habe, sei zu diesem Zeitpunkt geradezu „Hohn“. Durch die späte Reaktion der Landesregierung könnten Landwirte, die sich an Recht und Gesetz hielten, bei der Ernte von verunreinigtem Futter sogar kriminalisiert werden, stellte Arnold fest.
Den Vorgaben des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs zufolge könne nämlich das Inverkehrbringen von verunreinigten und damit potentiell gesundheitsschädlichen Lebens- und Futtermitteln mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belangt werden. Der SPD-Politiker forderte deshalb, die neuen Vorgaben für Grünlandstandorte so lange auszusetzen, bis eine Unbedenklichkeit für die Tiergesundheit wissenschaftlich eindeutig gesichert sei.