Die Jagd auf invasive Arten wie Waschbär, Mink oder Marderhund mit Falle und Waffe ist nach Ansicht des Deutschen Jagdverbandes (DJV) wirkungsvoll und tierschutzgerecht. Kastrationspläne der Tierschutzlobby für den Waschbär hätten in Managementplänen keinen Platz.
Die eingeschleppten Arten bedrohen nach Ansicht des Verbandes die heimische Artenvielfalt und sollen nach EU-Vorgaben reduziert werden. Anlässlich der in dieser Woche stattfindenen Umweltministerkonferenz fordert der DJV von der Politik ein wissensbasiertes und praxisorientiertes Vorgehen bei der Umsetzung der EU-Verordnung zum Management invasiver Arten. Dies könne nur auf Basis bundeseinheitlicher Standards gelingen, da Tiere keine Ländergrenzen kennen.
Der DJV hat dazu ein 5-Punkte-Papier vorgelegt. Demnach ist die Jagd mit Falle und Waffe das wirkungsvollste tierschutzgerechte Instrument und sollte vereinfacht werden: Keine Verbote in Siedlungs- und Schutzgebieten und keine Schonzeiten. Der Elterntierschutz müsse allerdings erhalten bleiben.
Der Dachverband der Jäger hält Vorschläge aus Hessen für praxisfern, beispielsweise Waschbären zu kastrieren und wieder freizulassen. "Über 134.00 Waschbären haben Jäger im Jagdjahr 2017/18 gefangen oder erlegt. Es ist eine Utopie zu glauben, dass es gelingen könnte, dieselbe Zahl an wilden Tieren einzufangen, zu betäuben und zu kastrieren", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Professor Jürgen Ellenberger. Ein nachträgliches Freilassen sei überdies gesetzlich verboten und ein Bärendienst am Artenschutz: Schließlich hätten auch kastrierte Waschbären Appetit auf bedrohte Vögel oder Schildkröten.
Besondere Verantwortung habe die hessische Umweltministerin Priska Hinz, so Professor Ellenberger. Sie dürfe nicht vor den abstrusen Vorschlägen der Tierschutzlobby im eigenen Land einknicken, sondern sei dem Artenschutz verpflichtet. Ende Mai hatte die Ministerin auf dem hessischen Landesjägertag angekündigt, die Managementpläne würden noch vor der Sommerpause veröffentlicht und hätten dann bundesweite Gültigkeit.
Neues NRW-Jagdgesetz sieht Ausweitung der Liste jagdbarer Arten vor
Die Jäger in Nordrhein-Westfalen sind unterdessen ganz zufrieden mit der Rückabwicklung des ökologischen Jagdgesetzes aus der rot-grünen Regierungszeit. „Die Leistungen der Jägerschaft finden wieder die gebotene politische Anerkennung. Jetzt kann das nordrhein-westfälische Jagdrecht durch mehr bundeseinheitliche Regelungen und mehr Praxisorientierung wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden“, sagte NRW-Jägerpräsident Ralph Müller-Schallenberg.
Der Kurs der nordrhein-westfälischen Landesregierung in der Jagdpolitik sei mit der Koalitionsvereinbarung nach der Landtagswahl vor einem Jahr klar und mit dem Entwurf des neuen Landesjagdgesetzes Anfang Mai 2018 eindrucksvoll und zuverlässig bestätigt worden.
Die Ausweitung der Liste jagdbarer Arten entsprechend dem Bundesjagdgesetz, Änderungen bei den Jagd- und Schonzeiten, eine schon praktizierte Ausweitung der Fuchsbejagung, der Ersatz des Leistungs- durch einen Schießübungsnachweis und die Erweiterung der zulässigen Kirrmenge auf einen Liter hatte die Landesregierung bereits Anfang des Jahres zugesagt. Dies sind laut Müller-Schallenberg tatsächlich wesentliche Elemente eines vernünftigen Landesjagdgesetzes.
Die Landesregierung von CDU und FDP unter Ministerpräsident Armin Laschet habe zügig und mit großer Entschlossenheit den Entwurf für ein modernes und praxisorientiertes Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen vorgelegt und damit Wort gehalten, auch wenn über einige Themen noch im Detail gesprochen werden müsse. Jetzt komme es auf eine zügige Beratung und Verabschiedung durch den Landtag an.