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Bund und Länder können Auszahlungsvereinbarung für Dürrehilfen unterzeichnen

In dieser Woche wird die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Dürrehilfe unterzeichnet. Das hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner am vergangenen Freitag nach der Agrarministerkonferenz in Bad Sassendorf angekündigt.

Lesezeit: 1 Minuten

In dieser Woche wird die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Dürrehilfe unterzeichnet. Das hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner am vergangenen Freitag nach der Agrarministerkonferenz in Bad Sassendorf angekündigt.


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Die Ministerin wies darauf hin, dass sowohl das Bundesfinanzministerium als auch der Haushaltsausschuss des Bundestages der Mittelvergabe zugestimmt hätten. Auch aus Brüssel habe man grünes Licht. Eine Notifizierung der Hilfsmaßnahme ist damit nicht erforderlich. Wann die Mittel an berechtigte Betriebe fließen, hängt nun vom Zeitpunkt ab, an dem die Länder das Verfahren eröffnen.


Der Bund hat den Ländern ausdrücklich die Möglichkeit der Gewährung von Abschlagszahlungen eröffnet. Voraussetzung dafür ist aber eine erste Prüfung und Bewertung der Anträge. Welche Länder von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden, ist noch nicht klar. Insgesamt stellt der Bund bis zu 170 Mio Euro als Dürrehilfe für die Landwirtschaft zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung der Gelder ist, dass die Länder die Bundesmittel um eigene Mittel in jeweils gleicher Höhe aufstocken.

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