Nach abermaligen erfolglosen Kompromissbemühungen warf die Europäische Kommission den EU-Mitgliedstaaten vergangene Woche im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) mangelnde Kooperationsbereitschaft vor und drohte ihnen mit dem Rückzug des Reformvorschlags. Damit würden die Pflanzrechte im Einklang mit dem geltenden Rechtsstand im Jahr 2010 auslaufen. Deutschland, das sich zusammen mit einer breiten Mehrheit von Mitgliedsländern gegen ein Verbot der Saccharose-Anreicherung wehrt, wies die Unterstellungen zurück. Mit Teilen des Reformvorschlags sei man durchaus einverstanden, erklärte der Vertreter der Bundesrepublik und nannte beispielhaft die Abschaffung der Marktstützungsmaßnahmen. Kritik gab es jedoch an der Säuerung, die die Kommission in ihrem Vorschlag außer Acht gelassen habe, obwohl die Erhöhung des Mindestsäuregehalts bzw. die Begrenzung der Säuerung die Weinproduktion verringern würden. Die Kommission räumte zwar ein, dass Deutschland nur die Hälfte seines Eigenverbrauchs produziere; die EU sei jedoch ein Binnenmarkt und hier mache die Verringerung der Produktion in einem Mitgliedstaat Platz für die Erzeuger in anderen Ländern. Die Säuerung habe sie von ihrem Reformvorschlag ausgenommen, weil sie im Unterschied zur Saccharose-Anreicherung mit einem Weinprodukt, nämlich Weinsäure, durchgeführt werde. (24.10.07)
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