Trotz bester hygienischer Haltungsbedingungen kommt es immer wieder vor, dass Krankheiten auftreten. Im Falle unumgänglicher Behandlung mit Antibiotika erfolgt diese immer erst nach einer gestellten Diagnose und einer Verordnung des Medikaments durch den Tierarzt.
Dabei sichern die rechtlichen Vorgaben eine lückenlose Dokumentation der Anwendung bis hin zum Einzeltier, stellt Brandenburgs Bauernpräsident Henrik Wendorff klar. Eindeutig vorgeschrieben seien Wartezeiten zwischen Verabreichung bis zum möglichen Schlachten der Tiere.
„Die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung ist eine der komplexesten Aufgaben die vor uns stehen. Wir haben bereits gute Erfolge erzielt, die reichen jedoch noch nicht aus. Die Einsatzstrategie von Antibiotika in der Tier- und Humanmedizin muss hierbei gemeinsam betrachtet werden.“, so der Präsident.
In aktuellen Diskussionen wird laut Wendorff zum Teil versucht, die Tierhaltung in ein schlechtes Licht zu rücken. So werde beispielsweise die Behandlung von Infektionskrankheiten mit Antibiotika von Tieren in Gruppenhaltung skandalisiert. Kritiker würden dabei aber völlig ausblenden, dass der Einsatz auch dieser Arzneimittel völlig transparent, unter tierärztlicher Aufsicht und nur nach zwingender Notwendigkeit bei fehlenden Alternativen erfolgt.
Zur weiteren Verbesserung des Tierwohls könne nur eine sachliche und lösungsorientierte Diskussion zielführend sein. Dass sich die Brandenburger Landwirte auch auf Landesebene aktiv einbringen und zu Veränderungen bereit sind, zeigt laut dem Präsidenten deutlich die konstruktive Mitarbeit am „Tierschutzplan Brandenburg“, der zum Jahresende fertig sein soll.