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Wieso darf eine Versicherung 2.263 ha kaufen?

Die Versicherung „Münchner Rück“ konnte in Brandenburg 2.263 ha der insolventen KTG Agrar kaufen. Die Grünen im Land fragen sich nun, wie das möglich sein kann, wo doch Gesetze solche großen Veräußerungen an außerlandwirtschaftliche Investoren verhindern sollen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Versicherung „Münchner Rück“ konnte in Brandenburg 2.263 ha der insolventen KTG Agrar kaufen. Die Grünen im Land fragen sich nun, wie das möglich sein kann, wo doch Gesetze solche großen Veräußerungen an außerlandwirtschaftliche Investoren verhindern sollen.


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Nach Informationen der Tageszeitung taz gab es zwar ein gesetzliches Vorkaufsrecht für ortsansässige Landwirte, dies sei aber ausgehebelt worden. Die rot-rote Koalition antwortete auf eine Anfrage der Grünen, den Ämtern hätten keine Anhaltspunkte vorgelegen, dass die Flächen letztendlich bei der Münchener Rück landen sollten. Darüber hätten die Firmen oder ihr Notar die Genehmigungsbehörde informieren müssen, was sie aber nicht taten.


Tatsächlich hatten KTG-Töchter das Land nicht direkt an die Münchener Rück verkauft, sondern erst an ein ­anderes Tochterunternehmen des Agrarkonzerns, heißt es weiter. Nur für dieses Geschäft war eine Genehmigung der Landwirtschaftsbehörde nötig. Erst danach kaufte der Versicherer die KTG-Tochter.


Auf die Frage, ob Gesetzesänderungen nötig seien, erklärte die Landesregierung, bereits jetzt könne unterbunden werden, dass „geltende Vorschriften gezielt umgangen werden“. Das sehen die Grünen anders: Entweder würden die Regelungen nicht aus reichen, oder sie würden nicht angewendet. Brandenburg müsse daher endlich für einen geregelten Verwaltungsablauf sorgen und ein Agrarstrukturgesetz vorlegen, das den Erwerb von Land durch Kapitalinvestoren und die Konzentrierung in einer Hand begrenzt.


Laut der taz habe auch Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) Konsequenzen angekündigt. Er wolle mit den Bundesländern darüber sprechen, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Umwandlung selbstständiger Höfe in Filialbetriebe oder die Übernahme durch überregionale Investoren verhindert werden.


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