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Wirbel um Hofabgabe-Studie: Das besagt sie wirklich

Wie am Montag berichtet, hat Staatssekretär Peter Bleser die aktuelle Studie des Thünen-Instituts zur Hofabgabeklausel als Beleg für die „positiven Auswirkungen der Regelung auf die Agrarstruktur“ herangeführt. Das ist vielen top agrar-Lesern, denen die Klausel schon lange ein Dorn im Auge ist, sauer aufgestoßen.

Lesezeit: 7 Minuten

Wie am Montag berichtet, hat Staatssekretär Peter Bleser die aktuelle Studie des Thünen-Instituts zur Hofabgabeklausel als Beleg für die „positiven Auswirkungen der Regelung auf die Agrarstruktur“ herangeführt. Das ist vielen top agrar-Lesern, denen die Klausel schon lange ein Dorn im Auge ist, sauer aufgestoßen. Sie werfen dem CDU-Politiker vor, die Aussagen der Studie im Interesse der Bundesregierung umgedreht zu haben. Schauen wir uns daher den Text im Original an:


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Info für Außenstehende: Ein Landwirt muss nach Erreichen des Rentenalters seinen Betrieb abgeben oder vererben, wenn er eine Rente aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) beziehen möchte.


Freiwillig auf 435 € Rente verzichten


Ziel der Untersuchung von Dr. Peter Mehl war es zu prüfen, welche agrarstrukturellen Wirkungen die Hofabgabeklausel (HAK) hat und welche Folgen eine mögliche Abschaffung nach sich ziehen würde.

 

Der Analyst schaute sich dazu u.a. den Kreis der Landwirte im Rentenalter an, die unter Verzicht auf Altersrente weiterwirtschaften. Dabei zeigte sich, dass rund ein Viertel der Unternehmer die Wartezeit von 15 Beitragsjahren erfüllt hatte (im Durchschnitt 33,5 Jahre) und damit für 2012 einen monatlichen Rentenanspruch von 434,61 Euro gehabt hätten, wenn sie denn aufgehört hätten. Sie bewirtschafteten im Schnitt 51,1 ha.


Wer finanziell abhängig ist vom Hof, will nicht abgeben


Anschließend interessierte das Thünen-Institut, welche Landwirte gerne abgeben und welche sich schwer tun, denn das Thema wird ja auch unter den Landwirten heftig diskutiert. Dabei spielt zunächst die Wirkung der Hofabgaberegelung eine Rolle:


  • Je höher die bevorstehende Rente ist, umso stärker setzt die Hofabgabeklausel den Landwirt unter Druck. 

  • Je abhängiger der Landwirt finanziell vom Betrieb bzw. möglichen Pachteinnahmen ist, umso geringer ist seine Bereitschaft, den Hof frühzeitig oder mit Erreichen der Regelaltersgrenze abzugeben.
Zukunftsbetriebe wählen dagegen häufig die Variante der gleitenden Übergabe, bei der die Hofnachfolger schrittweise in die unternehmerische Verantwortung mit eingebunden werden. Bei auslaufenden Betrieben ohne Nachfolger in der Familie besteht dagegen die Neigung, den Betrieb solange wie möglich weiter zu bewirtschaften. Auch ökonomische Gründe sind hier maßgeblich, weil der Zeitraum bis zum Bezug der Altersrente ansonsten nicht überbrückt werden könnte.



Klausel zwingt oftmals zu lange gefürchteter Entscheidung






„Ohne Klausel wirtschaften viele Auslaufbetriebe bis zum Ende weiter“






Landwirte als Selbstständige im Alter benachteiligt




Die Großen sind dafür, die Kleinen dagegen






Der Rat des Wissenschaftlers





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