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Wird die EU-Agrarreform nicht mehr rechtzeitig fertig?

Nach Lage der Dinge wird der neue Strategieplan der EU-Agrarpolitik nicht rechtzeitig Ende 2020/Anfang 2021 fertiggestellt sein. Das hat DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken am Donnerstag auf dem Bauerntag im Zuge der Vorstellung der „Wiesbadener Erklärung“ mitgeteilt.

Lesezeit: 7 Minuten

Nach Lage der Dinge wird der neue Strategieplan der EU-Agrarpolitik nicht rechtzeitig Ende 2020/Anfang 2021 fertiggestellt sein. Das hat DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken am Donnerstag auf dem Bauerntag im Zuge der Vorstellung der „Wiesbadener Erklärung“ mitgeteilt. Der Bauernverband fordert daher von der Politik, dass sie rechtzeitig eine Übergangsregelung auf Basis des derzeitigen Fördersystems beschließen müsse.


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Damit dieses Szenario nicht eintritt, müsste sich die EU dringend noch vor der Europawahl 2019 auf einen neuen Mehrjährigen Finanzrahmen verständigen. Die neue GAP-Strategieplanung benötige einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, damit die Landwirte sinnvoll planen können, heißt es in der Erklärung weiter. Aus der überstürzten Einführung des Greenings 2015 müsse die EU-Kommission dabei Konsequenzen ziehen.


Worum geht es in der Wiesbadener Erklärung?


Die Delegierten des Bauerntages nahmen die Wiesbadener Erklärung mit nur wenigen Gegenstimmen an. Der DBV will damit nach eigener Aussage nach außen hin Flagge zeigen. Laut Krüsken seien Medienberichte schlichtweg falsch, wonach die Agrarpolitik nach 2021 ein „Weiter so“ festschreibe. „Diese Behauptung müssen wir dringend in den Medien korrigieren“, so der Generalsekretär. Denn die neue GAP trage dem Prinzip „Öffentliches Geld für gesellschaftlich geforderte Leistungen“ sehr wohl Rechnung. Zugleich sei die GAP Eckpfeiler der europäischen Integration, was offenbar viele Kritiker nicht sähen, so Krüsken weiter.


Die Vorschläge der EU-Kommission von Anfang Juni 2018 würden eine grundlegende Veränderung der Förderarchitektur bedeuten. Diese dürften den innereuropäischen Wettbewerb aber nicht verzerren. Die GAP müsse gemeinschaftlich bleiben. Außerdem erwarteten die Bauern deutliche Vereinfachungen der Förderung.


Die Details aus dem Papier


1. EU-Agrarhaushalt in beiden Säulen stabil halten

Der DBV fordert, dass der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2021 bis 2027 für beide Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zumindest ein stabiles Budget auf dem heutigen Niveau behält. Die von der EU-Kommission genannten umfangreichen Ziele und gesellschaftlich geforderten Leistungen der Landwirte können nicht mit einem geringeren Budget erreicht werden. Eine finanzielle Kürzung der GAP ist nicht hinnehmbar. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich gemäß des Koalitionsvertrages gegen Kürzungen des Agrarbudgets auszusprechen. Für neue Herausforderungen sind zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen.

 

2. Flächenzahlung fortführen

Der DBV tritt entschieden dafür ein, die Funktion der Direktzahlungen zur Unterstützung landwirtschaftlicher Einkommen, zur Risikoabsicherung und zum Ausgleich höherer EU-Standards zu erhalten. Der wirtschaftliche Wert dieser Mehrleistungen der deutschen Landwirtschaft für diese EU-Standards beträgt im Vergleich zum Weltmarkt bereits heute gut 4 Milliarden Euro pro Jahr (HFFA-Studie). Der DBV hält die geplante deutliche Ausweitung der Auflagen hin zu einer „Super Cross Compliance“ (sog. „erweiterte Konditionalität“) – bei gleichzeitiger Kürzung des EU-Agrarbudgets – für den völlig falschen Weg. Denn so ginge die Einkommenswirkung der 1. Säule weitgehend verloren und der 2. Säule würde der Spielraum für zusätzliche Agrarumweltmaßnahmen genommen.

 

Bewährte Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule dürfen nicht beschädigt werden. Hier erbringen die deutschen Landwirte jetzt schon freiwillige Zusatzleistungen für Ressourcenschutz und Biodiversität auf jedem dritten Hektar. Der DBV lehnt es daher ab, die Anforderungen des heutigen Greening in die „Konditionalität“ zu verlagern. Zielführender ist es, das Greening in das von der EU-Kommission vorgeschlagene „Eco Scheme “ zu überführen. Eine freiwillige Ausgestaltung für die Landwirte wird vom DBV unterstützt.

 

Eine nationale Umverteilung von Fördermitteln der 1. Säule in die 2. Säule (derzeit in D 4,5 % der 1. Säule) würde die landwirtschaftlichen Betriebe wirtschaftlich schwächen und wird daher abgelehnt. Bund und Länder sollen die positive Steuerschätzung der nächsten Jahre dazu nutzen, ihren Mitteleinsatz in der 2. Säule auszubauen.

 

Die Basisprämie muss weiter einen fundamentalen Anteil der 1. Säule ausmachen, um die Aufgabe der direkt wirksamen Stabilisierung der Betriebe zu erfüllen und um den Ausgleich für hohe EU-Standards zu leisten. Eine betriebliche Degression bzw. Kappung von Direktzahlungen wird abgelehnt, weil es sinnvolle Strukturen und deren Entwicklungsperspektiven in Frage stellen würde (hier beschloss die Versammlung die Ergänzung einer Begründung). Der DBV hält den Zuschlag für die ersten Hektare bis zur durchschnittlichen Betriebsgröße für geeignet, die unter schiedlichen Strukturen der Betriebe zu berücksichtigen.

 

3. Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt vermeiden

Der DBV besteht auf vergleichbaren Rahmenbedingungen für alle Landwirte im gemeinsamen Markt. Es gilt, ein weiteres Auseinanderdriften der nationalen Fördersysteme im Zuge der neuen Strategiepläne zu verhindern. Subsidiarität in der Umsetzung und in der Administration ist sinnvoll, aber Grundelemente und Konzeption der GAP müssen einheitlich gestaltet werden, um den gemeinsamen Markt nicht in Frage zu stellen. Dazu gehört auch, die Möglichkeiten für gekoppelte Direktzahlungen EU-weit deutlich einzuschränken. Ebenso müssen Bund und Länder im deutschen Strategieplan sicherstellen, dass die Wettbewerbsposition der deutschen Landwirtschaft nicht geschwächt wird.

 

4. Agrarförderung endlich vereinfachen

Die EU-Kommission muss bei der Vereinfachung der Förderbürokratie jetzt „liefern“, bleibt dies aber mit ihrem Vorschlag noch weitgehend schuldig. Der DBV fordert dringlich einen Kurswechsel im Antrags- und Kontrollsystem. Die EU muss sich auf Kernziele und die Überwachung einfacher Indikatoren beschränken. Bund und Länder sollten die detaillierten Vorgaben zu Antrags- und Kontrollverfahren eigenverantwortlich und ohne EU-Anlastungsrisiken regeln dürfen und dies dann auch tatsächlich umsetzen.


Kontrollen und Sanktionen müssen verhältnismäßig sein. Vor allem sind Bagatellregelungen dringend einzuführen. Dringender Vereinfachungsbedarf besteht auch bei der Definition des Dauergrünlandes, die sich zu einem bürokratischen Monstrum entwickelt hat. Die Abschaffung des Systems der Zahlungsansprüche wird unterstützt. Der Umfang von Cross Compliance muss entschlackt werden, um so zum Beispiel auch das überproportionale Sanktionsrisiko von Tier haltenden Betrieben zu reduzieren.

 

Der DBV warnt entschieden vor unüberlegten Vorschlägen zur Beschränkung der Direktzahlungen auf „echte Landwirte“ und erinnert daran, dass die Prüfung des „aktiven Landwirts“ aus guten Gründen ab 2018 abgeschafft worden ist. Es besteht die Gefahr, dass gerade Nebenerwerbslandwirte und Landwirte, die sich ein zusätzliches Standbein zur wirtschaftlichen Absicherung ihrer Betriebe geschaffen haben (z.B. Bauernhofurlaub, erneuerbare Energien), benachteiligt werden.

 

Der DBV kritisiert, dass sich die EU-Kommission über Delegierte Rechtsakte große Spielräume bei der Auslegung und Umsetzung der GAP-Förderung verschaffen möchte. Der DBV fordert, alle wesentliche n Punkte ausdrücklich und einheitlich im EU-Basisrecht durch Rat und Parlament zu regeln.


5. Priorität für Zukunftsinvestitionen und nachhaltige Bewirtschaftung in der 2. Säule

Der DBV fordert weiter eine hohe Priorität für Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere für die Förderung von Investitionen (einschl. Ressourcenschutz), Diversifizierung, Innovationen sowie Bildung und Beratung. Eine besondere Junglandwirte- und Nachwuchsförderung wird begrüßt; diese sollte über Maßnahmen der 2. Säule erfolgen und offen für alle Rechtsformen sein.

 

Der DBV fordert eine attraktivere Gestaltung der Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule mit entsprechenden Anreiz-Margen. Die Förderung der Weidetierhaltung muss bundesweit einheitlich ausgebaut werden. Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete muss einen hohen Stellenwert behalten.

 

6. Agrarmärkte und Risikomanagement

Der DBV bewertet den Vorschlag zur Einrichtung operationeller Programme für alle Produktionsbereiche (bisher Obst & Gemüse und Wein) grundsätzlich positiv. Diese Möglichkeit sollte in den Sektoren jeweils weiter erörtert werden. Der DBV fordert in der Gemeinsamen Marktordnung erweiterte kartellrechtliche Möglichkeiten zur Bündelung nicht nur auf Erzeugerebene, sondern auf der Ebene der von Landwirten getragenen Vermarktungs- und Verarbeitungsorganisationen – einschließlich der Genossenschaften. Die Möglichkeiten zur Unterstützung der einzelbetrieblichen Risikovorsorge im Rahmen der 2. Säule sollten vertieft diskutiert werden. Unabhängig davon hält der DBV national hier eine steuerliche Gewinnrücklage weiter für dringend notwendig.

 

7. GAP - Strategieplan gemeinsam mit der Landwirtschaft gestalten

Der DBV fordert von der Bundesregierung frühzeitig klare politische Signale für die Prioritäten des GAP-Strategieplanes. Dabei sollten die Erfahrungen und Erwartungen der landwirtschaftlichen Praxis systematisch in den Entscheidungsprozess von Bund und Ländern eingebunden werden. Die einheitliche Flächenzahlung für Acker und Grünland muss der Anker bleiben. Bewährte Länderprogramme der 2. Säule müssen fortgeführt werden können.

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