Das LAVES Niedersachsen weißt nochmals darauf hin, dass Landwirte bei Überschreiten der Kennzahl 2 dazu verpflichtet sind, einen entsprechenden Maßnahmenplan einzureichen. Die Frist für das Halbjahr I/2015 endete bereits am 31.01.2016.
Nach wie vor fehlt eine Vielzahl von Plänen, die zahlungspflichtig nachgefordert werden können. Das LAVES hat gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer und der Tierärztekammer Niedersachsen je Tierart (Rind, Schwein, Pute und Masthuhn) ein Muster eines Maßnahmenplans erstellt, das alle notwendigen Angaben berücksichtigt. Die Muster stehen auf der Homepage des LAVES zum Abruf bereit.
http://www.laves.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=20070&article_id=132630&_psmand=23
Insbesondere für Rinderhalter, die durch eine Einzeltierbehandlung oberhalb der Kennzahl 2 liegen, steht ein spezifisches Musterexemplar zur Verfügung. In diesem muss bestätigt werden, dass eine Behandlung eines oder weniger Einzeltiere für die Kennzahlüberschreitung ursächlich ist. Damit kann auf eine gebührenpflichtige Prüfung durch das LAVES verzichtet werden.
http://www.laves.niedersachsen.de/download/105171/Mastrinder_Einzeltierbehandlung.pdf
Nach wie vor gibt es auch in Niedersachsen Betriebe, die widerrechtlich nicht in die Antibiotikadatenbank gemeldet haben. Das Landvolk Niedersachsen appelliert an seine Mitglieder, ihrer Meldeverpflichtung umgehend nachzukommen.