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Wissing: Erntetransporte auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt

RLP: Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Volker Wissing teilt mit, dass Transporte für Getreide, Mais, Ölsaaten und Trauben während der Erntezeit in Rheinland-Pfalz auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt sind. Er bittet Ernte- und Autofahrer um gegenseitige Rücksichtnahme.

Lesezeit: 2 Minuten

Von Juni bis November ist Erntezeit in Rheinland-Pfalz. Transporte für Getreide, Mais, Ölsaaten und Trauben sind dann auch an den Wochenenden notwendig. Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Volker Wissing setzt deshalb das Sonntagsfahrverbot für Erntetransporte in dieser Zeit aus.


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„Rheinland-Pfalz ist stark geprägt von der Landwirtschaft. Wir möchten die Qualität unserer landwirtschaftlichen Erzeugnisse sicherstellen und den Landwirten für die Erntezeit eine bestmögliche Infrastruktur bieten. Daher sind Erntetransporte stellenweise auch an Sonn- und Feiertagen notwendig“, sagt Minister Wissing. Er bittet Auto- und Erntefahrer um gegenseitige Rücksichtnahme.


In der Getreide- und Rapsernte gilt die Ausnahmegenehmigung von 18. Juni bis 27. August, für die Maisernte und die Weintraubenlese von 13. August bis 19. November und für die Ernte sonstiger Ölsaaten wie zum Beispiel Sonnenblumen in der Zeit von 13. August bis 24. September 2017. Die Ferienreise-Verordnung bleibt hiervon unberührt.


Wissing bittet Landwirte und Winzer, vor der Ernte dafür zu sorgen, dass Licht und Bremsen sowie die Bereifung der Schlepper, Erntefahrzeuge und Anhänger funktionstüchtig sind. Gleichzeitig weist er die Autofahrer auf die ungewohnten Abmessungen und Geschwindigkeiten der landwirtschaftlichen Fahrzeuge hin: Erntefahrzeuge wie Mähdrescher oder Rübenvollernter fahren in der Regel besonders langsam. Autofahrer schätzen die ungewohnte Länge von Transportzügen beim Überholen häufig falsch ein.

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