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Wissing: Über EU-Kennzeichnungsvorschriften höhere Agrarpreise ermöglichen

Mit Blick auf die von der europäischen Landwirtschaft geforderten zusätzlichen Leistungen im Vergleich zu Drittstaaten sieht der rheinland-pfälzische Agrarminister Dr. Volker Wissing insbesondere die Konsumenten in der Pflicht.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit Blick auf die von der europäischen Landwirtschaft geforderten zusätzlichen Leistungen im Vergleich zu Drittstaaten sieht der rheinland-pfälzische Agrarminister Dr. Volker Wissing insbesondere die Konsumenten in der Pflicht.


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„Wenn Verbraucher erwarten, dass Landwirtschaft in kleineren Betrieben oder unter höchsten Standards stattfindet, muss sich das auch im Endverbraucherpreis widerspiegeln. Es ist nicht Aufgabe des Staates, das dauerhaft durch Subventionen zu finanzieren“, so der FDP-Politiker im Gespräch mit AGRA-EUROPE.


Vorstellbar ist für Wissing vor diesem Hintergrund die Einführung entsprechender EU-weiter Kennzeichnungsvorschriften im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Diese sollten mehr Markttransparenz und höhere Marktpreise ermöglichen. Sein Ziel sei es, die Landwirtschaft unabhängig von Subventionen zu machen. Gleichzeitig betont der Liberale, dass ein sofortiges Streichen von Agrarmitteln nicht gehe. Dann würden die Betriebe in einem nicht funktionierenden Markt allein gelassen.


Auch der vom Bundesvorsitzenden der Bündnisgrünen, Dr. Robert Habeck, präferierten Gemeinwohlprämie erteilt der Minister eine Absage. Besonders kritisch beurteilt er die dabei vorgesehene Kürzung der Direktbeihilfen, die nach seiner Einschätzung einer Kürzung des Grundgehalts bei einem Arbeitnehmer gleichkäme.

 

Mehr Geld für Europa


Mit Blick auf den künftigen EU-Agrarhaushalt spricht sich der stellvertretende rheinland-pfälzische Ministerpräsident für einen ausreichend ausfinanzierten Brüsseler Etat aus. Die ablehnende Haltung vieler Mitgliedstaaten gegenüber der Forderung, mehr Geld an die EU zu überweisen, bedauert Wissing.


Für das ländlich geprägte Rheinland-Pfalz seien die angedachten Kürzungen der GAP-Mittel von besonderem Nachteil. „Gerade die Lebensqualität im ländlichen Raum ist eine Voraussetzung dafür, dass unsere Gesellschaften insgesamt reformfähig bleiben“, betont der Mainzer Landwirtschaftsminister.


Eine Obergrenze bei den Direktzahlungen hält er nur dann für sinnvoll, wenn die eingesparten Mittel auch tatsächlich der kleinteiligen Landwirtschaft zugutekommen. Gerade diese leiste ja einen besonderen Beitrag zur Kulturlandschaftspflege und zum Erhalt regionaler bäuerlicher Strukturen.

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