Die Restmittel aus dem Absatzfonds und dem Holzabsatzfonds werden endgültig auf das bestehende Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank übertragen. Der Bundesrat gab am vergangenen Freitag grünes Licht für das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der beiden Fonds. Damit soll sichergestellt werden, dass die auf rund 14 Mio. Euro geschätzten Überschüsse im Sinne der Beitragszahler aus der Land- und Forstwirtschaft verwendet werden.
Für die Verwendung gelten die dem Zweckvermögen zugrunde liegenden Vorschriften. In Frage kommen beispielsweise die Unterstützung von Innovationen der Agrar-, Forst- und Ernährungswirtschaft und deren Einführung in den Markt, Projekte zur Förderung einer nachhaltigen Tier- und Pflanzenproduktion, Maßnahmen zur Verbesserung von Ausbildung und Beratung, aber auch Konzepte für Information und Kommunikation über eine nachhaltig wirtschaftende Produktionskette bei Lebensmitteln und bei Produkten der Holzwirtschaft. (AgE)