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Zukunft des Pflanzenschutzes bleibt in der EU umstritten

Die EU-Verordnung für Pflanzenschutzmittel wird von den europäischen Landwirten nur lückenhaft umgesetzt und die Kontrollbehörden in den Mitgliedstaaten sind aufgrund Personalmangel überfordert, die Einhaltung der EU-Regeln aus dem Jahre 2011 effektiv zu kontrollieren. Zu diesem Ergebnis kommt ein EU-Parlamentsbericht.

Lesezeit: 4 Minuten

Die EU-Verordnung für Pflanzenschutzmittel wird von den europäischen Landwirten nur lückenhaft umgesetzt und die Kontrollbehörden in den Mitgliedstaaten sind aufgrund Personalmangel überfordert, die Einhaltung der EU-Regeln aus dem Jahre 2011 effektiv zu kontrollieren. Zu diesem Ergebnis kommt der am Donnerstag im EU-Parlament mit Mehrheit gebilligte Bericht zur Pflanzenschutzmittelanwendung in der EU (PPP).

 

Die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft und die künftige Zulassungsverfahren auf EU-Ebene wird im Europäischen Parlament (EP) weiterhin äußerst kontrovers diskutiert. Das EP stimmte am Donnerstag mit Mehrheit für die Annahme des vom tschechischen sozialdemokratischen Europaabgeordneten Pavel Poc erstellten Berichts, der Versäumnisse der Mitgliedstaaten bei der Förderung von biologischen Alternativen und der Ausbau des integrierten Pflanzenschutzes bemängelte.

 

Andriukaitis: "Verordnung wird in einzelnen EU-Staaten nicht korrekt umgesetzt"

Die Umsetzung der Verordnung „Plant Protection Products (PPP)”, (EC) No 1107/2009 aus dem Jahre 2009 bildet aktuell die Grundlage für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und der Minderungsstrategie beziehungsweise der Suche nach umweltverträglichen Alternativen und Ersatzmethoden.

 

EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis kritisierte in der Aussprache über den Poc-Bericht die unausgewogene öffentliche Debatte. So werde beispielsweise das im Öko-Weinanbau verbreitete gesundheitsschädliche Kupfersulfat weitgehend außer Acht gelassen. Im Gegensatz dazu entzünde sich die Diskussion insbesondere an dem Pflanzenschutzmittel Glyphosat, das mit wissenschaftlicher Epertise der Europäischen Lebensmittelsicherheitsagentur (EFSA) als unbedenklich eingestuft worden sei.

 

Andriukaitis hob hervor, dass die EU seit 2011 bereits 22 Wirkstoffe mit einem Anwendungsverbot belegt habe. Als Konsequenz hätten unterdessen eine Reihe von Pflanzenschutzmittel-Herstellern wegen der immer komplizierter und langwieriger werdenden Genehmigungsverfahren auf Wiederzulassung von im Einsatz befindlichen Wirkstoffen in jüngster Vergangenheit verzichtet.

 

Versäumnisse für eine korrekte Anwendung der bestehenden EU-Pflanzenschutzmittel-Verordnung machte Andriukaitis in den EU-Mitgliedstaaten aus: „Einzelne Mitgliedsländern wenden nicht die nötige Sorgfalt auf, um für einen sachgerechten Umgang bei der Anwendung und Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf den europäischen Äckern zu gewährleisten.“ Auch die Förderung von biologischen Alternativen und der Ausbau des integrierten Pflanzenschutzes wie von der EU-Kommission gefordert lasse zu wünschen übrig.

 

Grüne und konservative EU-Abgeordnete kritisieren Lücken im EU-Gesetz

Sowohl Abgeordnete von den Grünen als auch der EVP-Fraktion im EU-Parlament sehen erhebliche Lücken und Handlungsbedarf die EU-Verordnung zum Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln korrekt anzuwenden und für die Zukunft neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen.

 

„Es bestehen weiterhin Lücken bei der Umsetzung der bestehenden Verordnung“, sagte der CDU-Europaabgeordnete Peter Jahr. Einerseits werde das Zulassungsverfahren immer komplizierter und andererseits gebe es erhebliche Probleme von Zulassungen unter den Mitgliedstaaten, was insbesondere in Grenzregionen Wettbewerbsverzerrungen nach sich ziehe, betonte Jahr.

 

Der Koordinator für Agrarpolitik der Grünen im EU-Parlament, Martin Häusling, sieht sich mit dem Überprüfungsbericht zum aktuellen Stand der Pflanzenschutzmittel-Verordnung im Poc-Bericht bestätigt mit seiner Analyse gravierender Mängel bei der Umsetzung in der Landwirtschaft. Die Überprüfung der Pflanzenschutzmittel-Verordnung zeige, dass es bei der Anwendung und Überwachung gravierende Mängel gebe: „Die Zulassung von Pestiziden ist intransparent und zudem werden - realitätsfern - Kombinationseffekte von verschiedenen Pestiziden nicht überprüft“.

 

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Auch die Auswirkungen der Pestizide auf die biologische Vielfalt spiele keine Rolle bei der Zulassung nach Ansicht von Häusling. Kritik übte der grüne Europaabgeordnete vor allem an dem Umstand, dass einzelne Mitgliedstaaten, die erst unlängst EU-weit verbotenen Neonikotinoide durch die Hintertür mit dem Verweis auf Notfallsituation sich genehmigen ließen. Das von den EU-Mitgliedstaaten vor der Sommerpause beschlossene EU-weite Verbot von drei Neonikotinoiden sehe in begründeten Fällen Ausnahmegenehmigungen vor, die von den Mitgliedstaaten in eigener Kompetenz zu großzügig erlassen würden.

 

Der Ständige EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und  Futtermittel, in dem alle EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, hatte im Frühjahr dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zugestimmt, die Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Imidacloprid, Thiamethoxam, Clothianidin aus der Gruppe der Neonikotinoide für Freiland-Kulturen zu verbieten.

 

Am 6. Dezember legt der Sonderausschuss des Europäischen Parlaments zu den EU-Genehmigungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln (PEST) - der als Folge des EU-Bürgerbegehrens gegen Glyphosat eingerichtet worden war – seinen Abschlussbericht mit Vorschlägen zur künftigen Genehmigungspraxis von Pflanzenschutzmitteln in der EU vor.

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