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Zum dritten Mal Geflügelpest in niederländischem Entenmastbetrieb festgestellt

In einem Entenmastbetrieb im niederländischen Kamperveen ist vergangene Woche die Geflügelpest diagnostiziert worden. Wie das Haager Landwirtschaftsministerium mitteilte, handelt es sich um einen hochansteckenden H5-Virustyp.

Lesezeit: 2 Minuten

In einem Entenmastbetrieb im niederländischen Kamperveen ist vergangene Woche die Geflügelpest diagnostiziert worden. Wie das Haager Landwirtschaftsministerium mitteilte, handelt es sich um einen hochansteckenden H5-Virustyp.


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Nach Angaben des Agrarressorts wurden die 29 000 Tiere auf dem betroffenen Betrieb in der westlichen Provinz Overijssel von Mitarbeitern der niederländischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (NVWA) vorsorglich getötet. Wie Landwirtschaftsministerin Carola Schouten in einem Brief an die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments erklärte, sind auch 40 000 Masthähnchen eines Betriebes, der 50 m entfernt von dem Entenbetrieb ansässig ist, prophylaktisch gekeult worden. Das Geflügel eines Vermehrungsbetriebes in 500 m Entfernung sei allerdings einstweilen verschont worden, wobei das Unternehmen nun aber strenge Kontrollauflagen erfüllen müsse.


In der eingerichteten Überwachungszone im Umkreis von 10 km um den Ausbruchsbetrieb dürften keine Geflügel, Eier, Geflügelmist und Einstreu transportiert werden.


Schouten zufolge wurde der Kamperveener Entenmastbetrieb seit 2014 nun bereits zum dritten Mal von der Seuche heimgesucht. Diesem Phänomen solle jetzt auf den Grund gegangen werden. Die nach einem Ausbruch der Geflügelgrippe auf einem rund 15 km entfernten Entenmastbetrieb in Biddinghuizen bereits im Dezember verhängte landesweite Aufstallungspflicht für alle unternehmerischen Geflügelhaltungen gelte weiterhin.


Ob diese Regelung, wie ursprünglich geplant, nach dem 30. März aufgehoben werden könne, sei aus heutiger Sicht unwahrscheinlich. Sollte die Aufstallungspflicht tatsächlich verlängert werden, dann würde der Ressortchefin zufolge die Erlaubnis, Freilandeier trotz der Aufstallungspflicht weiterhin als solche zu vermarkten, ab dem 1. April nicht mehr greifen. Allerdings solle bis zum Dienstag dieser Woche risikobasiert untersucht werden, ob die Aufstallungspflicht regional aufgehoben werden könne, teilte Schouten mit.

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