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Zustimmung für geplante bundesweite Dokumentations- und Beratungsstelle Wolf

Die geplante Einrichtung einer „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf“ haben die Umweltminister der Länder begrüßt. Sie sagten bei ihrer Frühjahrskonferenz am vergangenen Freitag im oberfränkischen Bad Staffelstein hierbei eine enge Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund zu.

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Die geplante Einrichtung einer „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf“ haben die Umweltminister der Länder begrüßt. Sie sagten bei ihrer Frühjahrskonferenz am vergangenen Freitag im oberfränkischen Bad Staffelstein hierbei eine enge Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund zu.


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Die Minister stellten ferner fest, dass die Zunahme der Wolfsfamilien, aktuelle Entwicklungen und internationale Aspekte zu einem erhöhten Bedarf an bundesweit aufgearbeiteten, aktuellen Informationen zum Wolf führten. Der saarländische Umweltminister Reinhold Jost begrüßte die Entscheidung. Da der Wolf nicht an Ländergrenzen Halt mache, seien eine abgestimmte Vorgehensweise beim Umgang mit der bedrohten Tierart und ein enger Informationsaustausch erforderlich. Es sei „deshalb gut und richtig“, dass der Bund bereit sei, eine Dokumentations- und Beratungsstelle einzurichten.


Auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU) begrüßte die Ankündigung von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks. „Die neue Stelle ist ein wichtiger Schritt für das erfolgreiche Nebeneinander von Mensch und Wolf“, erklärte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Sie werde die Qualität des Wolfsschutzes hierzulande entscheidend verbessern.


Habeck will Möglichkeit für höhere Entschädigung prüfen


Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Robert Habeck will mit Blick auf Entschädigungszahlungen bei Wolfsrissen die Bagatellgrenze für staatliche Beihilfen überprüfen lassen.


„Bislang schreibt uns die Europäische Union aufgrund des Wettbewerbsrechts eine Höchstgrenze für die Entschädigung von 15 000 Euro pro Betrieb innerhalb von drei Jahren vor. Wir halten es für sinnvoll, diese Grenze für Schleswig-Holstein zu überprüfen und sind bereit, ein Genehmigungsverfahren für eine entsprechende Landes-Finanzierungsrichtlinie bei der EU-Kommission einzuleiten“, erklärte Habeck am vergangenen Freitag während der Landtagssitzung in Kiel.


Grundsätzlich sei ein solcher Weg rechtlich möglich. Habeck gab an, damit eine Anregung aus einer Diskussionsveranstaltung aufzugreifen. Allerdings müsse eine Aufhebung der Grenze gemeinsam mit Nutztierhaltern erörtert werden. Dabei müsse man ehrlich über Verbesserungen, aber auch über potentielle Nachteile sprechen.


Nach erster Prüfung sei es bei einer Aufhebung der Höchstgrenze weiterhin möglich, bei einem Wolfsriss den entstandenen Schaden vollständig auszugleichen. Voraussetzung sei dann jedoch, dass der jeweilige Tierhalter schon vor dem Riss geeignete Sicherungsmaßnahmen ergriffen habe. Tierarztkosten könnten möglicherweise nur noch mit einem maximalen Fördersatz von 80 % gefördert werden. Ein Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission dürfte zudem längere Zeit in Anspruch nehmen.


Habeck begrüßte, dass der Bund eine Dokumentations- und Beratungsstelle für den Wolf zunächst für drei Jahre einrichten wolle. Die Rückkehr der Wölfe sei nicht nur für Schleswig-Holstein eine Herausforderung. Daher sei eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erforderlich.


Nach Angaben des Kieler Landwirtschaftsministeriums war die Begrenzung der Entschädigung nach Wolfsrissen durch die sogenannte De-minimis-Regelung der EU bislang unproblematisch, weil die Schadenssummen darunter blieben. Nach dem Angriff auf eine Schafsherde bei Rodenbek Mitte April dürfte die Grenze von 15 000 Euro aber erstmals überschritten werden. Das Ministerium geht davon aus, dass in diesem konkreten Fall ein Fonds der Naturschutzverbände einspringt; der sei allerdings auch nur begrenzt.

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