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foodwatch: "Neue EU-Handelsabkommen gefährden Verbraucher, Umwelt, Demokratie"

Die EU verhandelt derzeit eine Reihe von Freihandelsabkommen, die aus Sicht der Verbraucherschutzorganisation foodwatch negative Folgen für Verbraucherrechte, Umweltstandards und die Demokratie hätten.

Lesezeit: 4 Minuten

Die EU verhandelt derzeit eine Reihe von Freihandelsabkommen, die aus Sicht der Verbraucherschutzorganisation foodwatch negative Folgen für Verbraucherrechte, Umweltstandards und die Demokratie hätten.


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Mit Sonderklagerechten für Konzerne, Ausschüssen ohne ausreichende demokratische Kontrolle oder einer Aufweichung des Vorsorgeprinzips würden die geplanten EU-Abkommen ähnlich kritische Vorhaben enthalten wie das auf Eis gelegte TTIP-Abkommen mit den USA, so foodwatch.


Die Verhandlungen zu diesen Abkommen fänden zudem hinter verschlossenen Türen statt, nicht einmal alle Verhandlungsmandate seien öffentlich einsehbar. foodwatch fordert daher den sofortigen Stopp der Verhandlungen und eine Neuausrichtung der europäischen Handelspolitik. Es bestehe die Gefahr, dass Standards des Umwelt- und Verbraucherschutzes abgesenkt oder auf niedrigem Niveau festgeschrieben werden, warnt Thilo Bode, Geschäftsführer foodwatch International.


In einem neuen Report unter dem Titel „Handel um jeden Preis?“ hat foodwatch fünf EU-Handelsabkommenin den Blick genommen, die bisher kaum öffentliche Beachtung fanden: mit Japan, Vietnam, Indonesien und Mexiko sowie mit dem Verbund der südamerikanischen Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay (Mercosur). Viele Aspekte, die bereits bei TTIP und CETA für Kritik sorgten, seien auch in diesen neuen Verträgen nahezu identisch enthalten, warnt Bode. 


Vorsorgeprinzip wird aufgeweicht


Keines der Abkommen sichert seiner Meinung nach das europäische Vorsorgeprinzip ab, es soll stattdessen der tendenziell „nachsorgende Ansatz“ der Welthandelsorganisation (WTO) bestärkt werden. Dieser besagt, vereinfacht ausgedrückt, dass eine Substanz solange zugelassen ist, bis deren Schädlichkeit nachgewiesen ist.


Das Vorsorgeprinzip sieht das umgekehrt vor: Ein Unternehmen muss die Unschädlichkeit wissenschaftlich nachweisen – etwa bei der Zulassung von Chemikalien. Bei eventuellen Risiken müssen die europäischen Regierungen vorsorgend aktiv werden, wenn es begründete Bedenken gibt.


Außerdem würden durch die Abkommen Ausschüsse gebildet, die weitreichende Veränderungen festlegen dürfen – ohne eine ausreichende demokratische Kontrolle durch Parlamente. Ähnliche Mechanismen im CETA-Abkommen sind Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde in Deutschland.


Klagerechte für Konzerne und Absenkung von Standards


In den Verträgen mit Vietnam, Indonesien und Mexiko sind umfassende Investor-Staat-Klagerechte geplant – eine Art Paralleljustiz, über die Konzerne in Zukunft Staaten wegen politischer Regulierungsmaßnahmen verklagen könnten, kritisiert foodwatch in seinem neuen Report weiter. Bei allen geplanten Abkommen stehe nicht nur der Abbau von Schutzzöllen und Marktöffnungen für Unternehmen im Mittelpunkt. Es handelete sich vielmehr um Freihandelsabkommen einer „neuen Generation“, ähnlich wie TTIP und CETA. Sie sehen auch die Beseitigung sogenannter nicht-tarifärer Handelshemmnisse vor. Dazu zählen zum Beispiel Regulierungen im Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz. Bestehende Standards könnten durch die Verträge gesenkt oder vertraglich festgeschrieben werden, so dass sie künftig nicht mehr von einem der Handelspartner verschärft bzw. verbessert werden könnten.


Mögliche Folgen: Umweltschädliche Fleisch- und Palmölimporte


Bereits jetzt lassen sich laut foodwatch konkrete Punkte nennen, welche negativen Auswirkungen die Handelsverträge haben könnten. Drei Beispiele:

  • Fleischimporte / Südamerika: Ein Freihandelsabkommen mit dem Staatenverbund Mercosur würde den europäischen Markt für Agrarprodukte aus Südamerika weiter öffnen. Fleischproduzenten etwa aus Brasilien, die enorm kostengünstig große Mengen produzieren, könnten ihre Exporte und Produktion deutlich steigern – mit fatalen Folgen für die Umwelt: In Brasilien findet ein Großteil der Nutztierhaltung auf gerodeten Regenwaldflächen statt.
  • Pflanzenschutz / Japan: In Japan werden deutlich mehr Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft eingesetzt als in der Europäischen Union. Kommt es zu einem Freihandelsvertrag, könnten Import-Lebensmittel mit erhöhten Rückständen in Europa auf den Markt kommen. Das eigentlich im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip würde so faktisch ausgehebelt.
  • Palmöl-Anbau / Indonesien: Indonesien ist der weltgrößte Produzent von Palmöl. Rund 10 Prozent der Exporte gehen in die EU – für Lebensmittel, Kosmetika oder Biodiesel. Das Land erhofft sich durch den Wegfall von Handelsschranken einen weiteren Anstieg der Exporte nach Europa. Die Anbauflächen könnten weiter wachsen – was zu deutlich höheren Treibausgas-Emissionen führen würde. Denn neue Palmölplantagen entstehen oft durch das Abbrennen von Torfböden.



    Die EU setzt sich zwar offiziell für einen nachhaltigen Palmöl-Anbau ein – allerdings nur mit freiwilligen Initiativen. Die deutsche Bundesregierung hat vorgeschlagen, einen umweltgerechteren Anbau unter Berücksichtigung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten zur Bedingung für den Abbau von Handelsbeschränkungen zu machen. Die EU-Kommission hat die damit einhergehende Möglichkeit von Sanktionen jedoch bisher stets abgelehnt. Aktuell liegt ein Entwurf für ein Nachhaltigkeitskapitel in dem Indonesien-Abkommen vor – der ebenfalls keine sanktionsbewehrten Maßnahmen vorsieht.
Download Report „Handel um jeden Preis?“ (PDF, 4.2 MB)

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