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Landfrauen drängen auf schnelle Entscheidung zur Hofabgabeklausel

Der Landfrauenverband ruft zur Eile bei der Neuregelung der Hofabgabeklausel auf. Er begrüßt, dass das Verfassungsgericht die Abhängigkeit der Ehefrau von der Hofabgabe des Landwirtes für den Rentenbezug gekippt hat. Für eine Abschaffung der Hofabgabeklausel plädiert er aber nicht.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Landfrauenverband ruft zur Eile bei der Neuregelung der Hofabgabeklausel auf. Er begrüßt, dass das Verfassungsgericht die Abhängigkeit der Ehefrau von der Hofabgabe des Landwirtes für den Rentenbezug gekippt hat. Für eine Abschaffung der Hofabgabeklausel plädiert er aber nicht.


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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Hofabgabeklausel fordert auch der Deutsche Landfrauenverband (DLV) zeitnah eine Klärung der gesetzlichen Grundlagen durch die Bundesregierung. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Hofabgabeklausel in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig ist. In der Folge ist sie seit dem 9. August 2018 ausgesetzt.


Ebenfalls verfassungswidrig ist die Regelung, dass der Rentenanspruch der Bäuerin davon abhängig ist, ob ihr Ehemann den Hof abgibt, sobald er selbst das Rentenalter erreicht. „Auch wir wissen von Fällen, bei denen die Hofabgabeklausel zu Nachteilen für die Bäuerinnen geführt hat. Daher begrüße ich, dass das Bundesverfassungsgericht die Regierung aufgefordert hat, hier genauer hinzusehen“, sagte Brigitte Scherb, Präsidentin des Deutschen Landfrauenverbands. Scherb mahnt zur Eile. „Wir brauchen schnell Klarheit, wie die Voraussetzung für die Hofübergabe und den Rentenbezug in Zukunft geregelt werden soll. Letztendlich ist es der Generationenwechsel und die sichere Zukunft der Landwirtschaft, die im Vordergrund stehen“, sagte sie.


Rentenexperten raten Bäuerinnen und Bauern nach dem Urteil nun ab sofort ihre Altersrente zu beantragen, wenn sie die Altersgrenze erreicht haben. Landwirtinnen und Landwirte, deren Rentenantrag wegen fehlender Hofabgabe in der Vergangenheit abgelehnt wurde, sollten eine erneute Prüfung beantragen.


Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Hofabgabeklausel will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) dessen Auswirkungen zunächst prüfen. In welche Richtung die Prüfung gehen wird, lässt das BMEL bisher offen. Es ginge allerdings zunächst darum, die Fälle näher zu bestimmen, bei denen die Hofabgabe unzumutbar ist, hatte das BMEL top agrar mitgeteilt. Eine Neuregelung der Hofabgabeklausel könnte ein langwieriges politisches Unterfangen werden. Denn CDU/CSU wollen an der Hofabgabeklausel generell festhalten und der Regierungspartner SPD und auch die Oppositionsparteien Grüne und Linke wollen diese gänzlich abschaffen.


Landwirte mussten bisher ihren Hof abgeben, um Rente beziehen zu können. Dadurch sollte der frühe Generationenwechsel bei den Betriebsleitern gefördert werden. Zwar bezeichneten die Richter dies als legitimes Ziel des Gesetzgebers, bemängelten jedoch, dass die Verpflichtung in Teilen verfassungswidrig sei. So sieht das Gesetz bisher keine Regelungen für Härtefälle vor, zum Beispiel wenn keine Hofnachfolge oder kein Pächter gefunden wird.

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