Es soll krachen und im Abendhimmel funkeln: Böller, Chinakracher, Raketen und Knallfrösche gehören für viele Familien untrennbar zum Jahreswechsel. 2013 gaben die Deutschen mehr als 110 Millionen Euro für den Kauf von Feuerwerks-Material aus. Damit im Trubel der Silvesternacht jedoch keine Verletzungen und Unfälle passieren, sollten Sie folgende Hinweise beachten:
Prüfzeichen: Produkte ohne klare Deklaration ihrer Herkunft und Produktion sind hoch gefährlich. Sie können heftig und unkontrolliert explodieren. Greifen Sie nur zu Feuerwerkskörpern, die das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) tragen, z.B. BAM P II 0802. Anhand der Prüfnummer erfahren Sie, ob es sich um ein Feuerwerk der Klasse PI (Wunderkerzen, Knallerbsen, Gold- und Silberregen) oder PII bzw. F2 (größere Feuerwerkskörper) handelt. Die Kürzel PII bzw. F2 bezeichnen Feuerwerkskörper, die nur von Personen ab 18 Jahren gezündet werden dürfen.
Nicht erst fünf Minuten vor zwölf: Lesen Sie die Gebrauchsanweisung von Böllern und Raketen rechtzeitig und aufmerksam durch, am besten am Nachmittag oder vor Beginn der Silvesterfeier.
Vorkehrungen: Achten Sie darauf, dass an Haus und Hof alle Türen und Fenster geschlossen sind. Entfernen Sie brennbare Gegenstände vom Eingangsbereich der Haustür, von Balkon und Terrasse. Halten Sie die Feuerwerkskörper getrennt von Feuerzeug und Streichhölzern. Jüngere Kinder und alkoholisierte Personen sollten nicht beginnen können, mit Rakten und Knallfröschen "zu spielen".
Nur draußen: Zünden Sie Feuerwerkskörper jeder Art nur im Freien! Achten Sie dabei auf einen großen Abstand zu Gebäuden, Menschen und Tieren.
Gut fixieren: Wackelpartien sind nicht erlaubt! Feuern Sie Böller und Co. niemals aus der Hand ab. Raketen sollten senkrecht, aus hohen Flaschen in einer Getränkekiste, starten. Auch wichtig: Entfernen Sie sich selbst nach dem Zünden sehr schnell von der "Abschussstation". Feuerwerksbatterien gehören auf eine ebene Fläche, z.B. Pflastersteine.
Blindgänger: Verwerfen Sie Knallkörper mit zu kurzer Zündschnur. Sollte ein Feuerwerks-Material nicht funktioniert haben, zünden Sie es nicht erneut.
Übrigens: Der Lärm des Feuerwerks in der Silvesternacht ist rechtlich erlaubt. Eine Beschwerde gegen die Unruhestörung würde nicht helfen. Raketen und Böller haben Tradition und damit aus juristischer Sicht Vorrang vor der Nachtruhe. Dennoch: Die Knallerei ist lediglich am 31.12. und 01.01. korrekt, in vielen Städten gilt das Zeitfenster 18 bis 7 Uhr. Neben Kirchen, Krankenhäusern, Seniorenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern darf nicht gezündelt werden.