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Argentinien führte indirekte Exportsteuer auf Agrarrohstoffe ein

Um die desolate Finanzlage des argentinischen Staatshaushaltes zu verbessern, hat die argentinische Regierung eine indirekte Exportsteuer auf Agrarrohstoffe eingerichtet. Demnach soll eine Abgabe von vier Peso je US-Dollar des Exportvolumens auf Mais und Weizen erhoben werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Um die desolate Finanzlage des argentinischen Staatshaushaltes zu verbessern, hat die argentinische Regierung eine indirekte Exportsteuer auf Agrarrohstoffe eingerichtet. Demnach soll eine Abgabe von vier Peso je US-Dollar des Exportvolumens auf Mais und Weizen erhoben werden. Das entspräche nach dem aktuellen Stand des argentinischen Pesos und des US-Dollars einem zehnprozentigen Aufschlag auf entsprechende Ausfuhren. Dieser würde sinken, wenn der Peso weiter nachgibt. Die Maßnahme soll zusätzliche Einnahmen in die Staatskasse spülen, um das Haushaltsdefizit des Landes zu reduzieren und so die Voraussetzung für Hilfsgelder des Internationalen Währungsfonds zu erfüllen. Über die möglichen Auswirkungen der geplanten Abgabe für den Agrarsektor sind sich die Marktbeobachter derzeit noch uneinig.


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Da der Weizen für die laufende Kampagne bereits landesweit gedrillt wurde, wird für diese Kultur nicht mit größeren Reaktionen der Landwirte gerechnet. Als wahrscheinlich gilt jedoch, dass aufgrund der absehbar geringeren Einnahmen aus dem Exportgeschäft der Einsatz von Dünge- und Betriebsmitteln reduziert werden dürfte. Es wäre zudem denkbar, dass die Landwirte ihren Weizen in den Lägern zurückhalten, um von einem weiter fallenden Peso zu profitieren. Allerdings wird auch Geld für den Kauf von Saatgut und Betriebsmitteln für den ab Oktober beginnenden Sojabohnenanbau benötigt. Anders dürfte es bei Mais aussehen. Da den Erzeugern noch Zeit bis die Aussaat beginnt bleibt, können sie noch abwägen, welche Auswirkungen die Abgabe für den Maisanbau haben könnte.


Es wird mit einer rückläufigen Aussaatfläche und einer geringeren Intensität beim Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln gerechnet. Derzeit üben die der inländischen Maishändler noch Zurückhaltung, da auch noch nicht alle rechtlichen Fragen geklärt sind. So ist derzeit beispielsweise ungewiss, ob Exportgeschäfte, die noch vor dem Inkrafttreten der Abgabe abgeschlossen wurden, von der Abgabe betroffen sein werden. AMI

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