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Mundt: "Das Regionalprinzip gibt es gar nicht!"

„Auch Genossenschaften müssen sich an die Spielregeln des Wettbewerbs halten“, stellte Andreas Mundt der oberste Wettbewerbshüter des Landes vor rund 160 Vertretern von Haupt- und Primärgenossenschaften in Hannover klar. Er hält wenig von "Extrawürstchen" für Genossen.

Lesezeit: 4 Minuten

„Auch Genossenschaften müssen sich an die Spielregeln des Wettbewerbs halten“, stellte Andreas Mundt der oberste Wettbewerbshüter des Landes vor rund 160 Vertretern von Haupt- und Primärgenossenschaften in Hannover klar. Die Veranstaltung der AGRAVIS Raiffeisen AG stand unter dem Titel „Genossenschaft, Management und Wettbewerb – Chancen und Regeln“ Der Präsident des Bundeskartellamtes bekannte sich zu Beginn seiner Rede zum Genossenschaftswesen. Es habe eine ganz besondere Berechtigung und könne die Position kleinerer, strukturell unterlegener Marktteilnehmer verbessern. Es gebe aber kein Genossenschaftsprivileg, so der Kartellwächter.


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Zwar erlaube das Gesetz landwirtschaftlichen Erzeugern und -gemeinschaften in engen Grenzen Vereinbarungen über die Erzeugung und den Absatz landwirtschaftlicher Produkte, weitergehende Absprachen über Preise und Vertriebsgebiete seien aber tabu, so Mundt unmissverständlich. Das häufig angeführte Regionalprinzip im Genossenschaftsbereich gebe es daher aus rechtlicher Sicht gar nicht. „Genossenschaften sind ganz normale Wettbewerber.“ Das gelte für Primärgenossenschaften untereinander genauso wie im Verhältnis zu den Hauptgenossenschaften, wenn sie auf der gleichen Marktstufe tätig werden. Für die Hauptgenossenschaften untereinander gelte dies natürlich ebenso.


Auf der Großhandelsseite im Agrarhandel sieht Mundt die Märkte überregional, teilweise auch über Landesgrenzen hinweg, die Erfassung von Feldfrüchten in der Ernte finde jedoch in kleinteiligen räumlichen Märkten statt.


Der Kartellamtspräsident griff in seinen Ausführungen auch ein paar Fälle mit großer Öffentlichkeitswirkung auf. Die vom Kartellamt untersagte, dann aber durch eine Ministererlaubnis genehmigte Fusion von Edeka und Kaiser´s/Tengelmann sei aus wettbewerblicher Sicht nicht optimal. „Sie führt zu einer weiteren Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel, und die Zulieferer werden es nicht einfacher haben.“


Auch bei Mundts Aussagen zur Überprüfung der Lieferbedingungen von Rohmilch hörten die anwesenden Genossenschaftsvertreter genau hin. Untersucht werde, so Mundt, ob das Zusammenspiel aus 100-prozentiger Milchandienungspflicht, langfristigen Verträgen und Kündigungsfristen sowie Referenzpreissystemen und der Auszahlungsart des Milchgeldes den Wettbewerb unzulässig beschränke. „Das Bundeskartellamt ist hier an einer Lösung interessiert, die den Interessen der Landwirtschaft gerecht wird.“


Wühlt das Kartellamt zu weit in der Historie?


In der anschließenden Podiumsdiskussion unter der Leitung von Dr. Ludger Schulze Pals (Chefredakteur der top agrar) wurden die Ausführungen von Mundt diskutiert:


Der frühere AGRAVIS-Vorstandschef Dr. Clemens Große Frie kritisierte die langen potenziellen Tatzeiträume, die das Kartellamt untersuche. Selbstverständlich hielten sich die Genossenschaften an die Wettbewerbsregeln, so Große Frie, ihnen müsse bei derart langen Zeiträumen aber auch ein Erkenntniszuwachs zugestanden werden. Auf Große Fries Nachfrage betonte Mundt, dass das Kartellamt bei der Anwendung der sogenannten Bonusregelung selbstverständlich keinerlei Druck auf die Kronzeugen ausübe und auch deren Aussagen immer einer kritischen Prüfung unterziehe und dass bei möglichen Bußgeldern darauf geachtet werde, die Unternehmen dadurch nicht in die Insolvenz zu treiben.


Andreas Rickmers, Nachfolger von Große Frie, hob die Vorteile des genossenschaftlichen Verbundes hervor. „Wir wollen der Landwirtschaft innovative, effiziente und kostengünstige Lösungen anbieten.“ Dafür sei die Zweistufigkeit das richtige Modell.


Prof. Klaus Josef Lutz, Vorstandsvorsitzender der Baywa AG, erinnerte an die Anfänge des Genossenschaftswesens. Es sei entstanden als Solidarakt, sich regional zu organisieren, um eine Hungersnot zu überstehen und ein eigenes Geschäft aufzubauen. „Daraus sind regionale geschäftliche Strukturen entstanden, die in ihrer Abgrenzung für uns heute aber keine Bedeutung mehr haben.“


Christoph Kempkes, Vorstandsvorsitzender der RWZ Rhein-Main eG, bemängelte die Verunsicherung in der genossenschaftlichen Welt. „Niemand weiß mehr genau, was erlaubt ist und was nicht.“ Er wünschte sich eine Klarstellung des Wettbewerbsrechts im Hinblick auf praxistaugliche Leitlinien für das tägliche Handeln.



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