Die EU-Kommission hat jetzt den Startschuss für die bezuschusste Private Lagerhaltung (PLH) von Schweinefleisch gegeben. Die Durchführungsverordnung wurde im EU-Amtsblatt Nr. 62 vom 6. März veröffentlicht, berichtet das Agrarisches Informationszentrum (AIZ). Darin werden die Einzelheiten für diese Marktstützungsmaßnahmen geregelt. Anträge können ab dem 9. März für eine Lagerdauer von 90, 120 oder 150 Tagen gestellt werden. Die Mindestmenge sind 10 t für Schweinefleisch ohne Knochen und 15 t für Fleisch mit KnochenDie Beihilfesätze liegen je nach Teilstück und Lagerdauer zwischen 210 und 305 Euro/t und damit um rund 40% unter den Beihilfen von 2011.
Die EU hat, wie berichtet, am 24. Februar 2015 im Verwaltungsausschuss die Gewährung einer Beihilfe für die Private Lagerhaltung von Schweinefleisch beschlossen. Die Kommission begründet die Einführung dieser Maßnahme mit der negativen Preisentwicklung, die insbesondere auch durch das russische Importverbot verursacht wurde: "Die auf dem Unionsmarkt verzeichneten Durchschnittspreise lagen mehr als 18 aufeinander folgende Wochen lang unter dem Referenzschwellenwert und haben nennenswerte nachteilige Auswirkungen auf die Gewinnspannen im Schweinefleischsektor. Die anhaltend schwierige Marktlage beeinträchtigt die finanzielle Stabilität zahlreicher Betriebe", betont die Kommission. Die zeitweilige Rücknahme von Schweinefleisch erscheine notwendig, um erneut zu einem Marktgleichgewicht und einem Anstieg der Erlöse zu gelangen.