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Rapsabrechnung: OVID wehrt sich

Einige Ölmühlen wollen den Basis-Ölgehalt bei der Rapsabrechnung auf 42 % anheben. top agrar kritisierte dieses Vorgehen in der 2/2017 „Ölmüller sägen an 40/9/2“. Der Verband der Ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID) war mit diesem Beitrag nicht ganz einverstanden.

Lesezeit: 2 Minuten

Einige Ölmühlen wollen den Basis-Ölgehalt bei der Rapsabrechnung gerne auf 42 % anheben (s. top agrar 2/2017, S. 122 „Ölmüller sägen an 40/9/2“). Dazu erreichte uns Mitte März eine Stellungnahme des Verbandes der Ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID). (Anm. d. Red.: In einer früheren Version hatten wir hier geschrieben: "Demnach planen die Ölmühlen zwar die Anhebung des Basisölgehaltes von 40 auf 42 %". Das suggeriert, OVID würde sich für die Anhebung auf 42% aussprechen. Diese Aussage ist nicht korrekt.) Anders als im Beitrag dargestellt, soll die Differenz aber nach dem Muster „1,5 % mehr Vergütung je Prozentpunkt mehr Ölgehalt“ generell im Basispreis eingepreist werden. Einen echten Bonus nach dem bewährten Muster gäbe es dann erst über 42 % Ölgehalt.


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Darüber hinaus will nach Aussage von OVID die Matif ihre Raps-Notierungen erst auf 42 % anheben, wenn eine Mehrheit von Kontrakten am Rapsmarkt auf Basis 42 % gehandelt wird. Das sei längst nicht sicher. Fakt sei aber, dass weltweit Raps meist zu 42 % abgerechnet werde und eine Anhebung in Deutschland die Abrechnung für den internationalen Handel sehr vereinfachen würde. Generell sei den Ölmühlen wichtig, die Landwirte weiterhin zum Rapsanbau zu motivieren, die verbreitete Vergütung der Qualität habe sich hierbei bewährt und sollte bei der Anbauplanung mitberücksichtigt werden.


top agrar meint:Obwohl die von OVID aufgestellte eigene Berechnung des Rapspreises auf Ölbasis 42 % sogar noch minimal höher ausfällt als bei 40 %, sind die Pläne aus landwirtschaftlicher Sicht abzulehnen. Die Gründe:

  • Die geplante Einpreisung von zwei zusätzlichen Ölprozenten in den Basispreis öffnet versteckten Preiskürzungen Tür und Tor. Wer garantiert, dass der neue Basispreis auch längerfristig 3 % höher ist als auf Basis 40 %?
  • Solange nicht alle Verarbeiter mitmachen, und danach sieht es kaum aus, werden Preisvergleiche deutlich komplizierter. Rapshandel auf Augenhöhe sieht anders aus.
top agrar gibt OVID Recht: An einer langjährig bewährten und verbreiteten Vergütungsregelung sollte man nicht rütteln. Vor allem dann nicht, wenn sich für die kommende Saison eine knappe Rohstoffversorgung abzeichnet und der Rapsanbau mittelfristig absehbar durch Düngeverordnung und Pflanzenschutzregeln sowieso unter Druck geraten dürfte.

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