Davon erhofft sie sich einen Beitrag zur Preisdämpfung und zur Entschärfung der Versorgungslage. Die Maßnahme soll nur bis zum Ende des laufenden Wirtschaftsjahres am 30. Juni nächsten Jahres gelten. Außerdem soll Hafer, der in der EU zurzeit mit 89 Euro/t verzollt wird, vom Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen werden. Hafer sei in der Gemeinschaft nicht knapp, erklärte EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel. Der Kommissionsvorschlag sei einstimmig unterstützt worden, berichtete der portugiesische Landwirtschaftsminister und amtierende Ratspräsident Jaime Silva im Anschluss an eine Aussprache der EU-Agrarminister. Der Vorschlag werde höchstwahrscheinlich im Dezember vom Brüsseler Ministerrat angenommen werden. Das Europäische Parlament müsse dazu keine Stellungnahme abgeben. Für Hartweizen, Weichweizen hoher Qualität, Roggen, Mais und Sorghum ändert sich durch den Verordnungsentwurf unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nichts: Wegen des hohen Marktpreises beträgt der Zollsatz für diese Getreidearten bereits Null. Praktische Auswirkungen hat die Kommissionsinitiative damit zurzeit nur für Weichweizen mittlerer und niedriger Qualität sowie für Gerste. Für diese Getreidearten wendet die Gemeinschaft seit dem Jahr 2003 Importkontingente an, für die ein Zollsatz von 12 Euro/t festgelegt wurde. Wenn der fob-Preis für eine oder mehrere Getreidearten 182,34 Euro/t, das heißt 180 % des Interventionspreises, unterschreitet, sollen die Importzölle wieder eingeführt werden.
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