Molkereien haben unter bestimmten Umständen auch dann Anspruch auf eine Rückerstattung ihrer Beiträge zum Absatzfonds, wenn sie die Bescheide nicht angefochten haben. Das entschied jetzt des Verwaltungsgericht Ansbach.
Im konkreten Fall hatten die Albflor Milchwerke GmbH im Rahmen eines Musterverfahrens auf Rückerstattung von mehr als 400 000 € geklagt, die die Molkerei zwischen 2002 und 2008 an den Absatzfonds entrichtet hatte. Die Molkerei bekommt jetzt die von September 2006 bis November 2007 entrichteten Abgaben von 73 000 € zurück, weil die Bescheide in dieser Zeit nicht eindeutig abgeschlossen wurden.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürften noch weitere Molkereien in Bayern Absatzfonds-Gelder zurückfordern.
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