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Bundeskartellamt will Milchpreisvergleiche verbieten

Das Bundeskartellamt plant offenbar ein Verbot von aktuellen Milchpreisvergleichen. Der Grund: Solche Preisvergleiche würden gegen den Wettbewerb verstoßen. Nach den Plänen des Kartellamts soll es künftig nicht mehr möglich sein, aktuelle Milchpreise der einzelnen Molkereien darzustellen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeskartellamt plant offenbar ein Verbot von aktuellen Milchpreisvergleichen. Der Grund: Solche Preisvergleiche würden gegen den Wettbewerb verstoßen. Nach den Plänen des Kartellamts soll es künftig nicht mehr möglich sein, aktuelle Milchpreise der einzelnen Molkereien darzustellen.


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Verboten werden soll außerdem, dass sich Molkereien bei der Preisbildung an ausgesuchten Nachbarmolkereien orientieren (Referenzpreisbildung), weil damit wiederum einzelne Molkereien mit ihrer Auszahlungsleistung identifiziert würden.


Möglich sei deshalb künftig nur noch die Veröffentlichung von Milchpreisen einzelner Molkereien, wenn sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits sechs Monate alt sind. Mit solch alten Preisen seien keine signifikanten Rückschlüsse auf die aktuelle Preissituation mehr möglich, begründet das Kartellamt. Eine Gruppenauswertung, in die die Preise von mindestens fünf Molkereien bestimmter Größe einfließen, sei hingegen künftig erlaubt. "Damit sind Rückschlüsse auf einzelne Molkereien ausgeschlossen", heißt es wörtlich.


Die Pläne stoßen bei den Erzeugern bereits auf massive Kritik, weil für sie damit "das" entscheidende Instrument für etwas Transparenz im Milchmarkt wegfällt. Aber auch die Molkereien sehen die Regeln kritisch: Das Referenzpreissystem sei ein faires System auf das sich die Bauern mit den Molkereien geeinigt hätten und das bisher gut funktioniert habe. 


Grund für die neuen Regeln war eine kartellrechtliche Prüfung des Milchpreisvergleichs, um die die AMI das Kartellamt gebeten hatte, damit ggf. Anpassungen an der geplanten Markberichterstattung für Milch vorgenommen werden können, heißt es in der entsprechenden Veröffentlichung der Wettbewerbshüter.

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