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Jetzt Mittel zur Absatzförderung beantragen!

Die deutschen Branchen- und Dachverbände der Milchwirtschaft sind jetzt aufgerufen, bei der EU Finanzmittel zur Absatzförderung zu beantragen. Darauf hat jetzt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn hingewiesen. Die Frist für die Anträge laufe am 15. Oktober aus, so die Anstalt.

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Die deutschen Branchen- und Dachverbände der Milchwirtschaft sind jetzt aufgerufen, bei der EU Finanzmittel zur Absatzförderung zu beantragen.


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Darauf hat jetzt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn hingewiesen. Die Frist für die Anträge laufe am 15. Oktober aus, so die Anstalt. Wenn kein deutscher Verband einen Antrag stelle, gingen die Mittel komplett an andere EU-Staaten, erklärte BLE-Präsident Dr. Robert Kloos. Die BLE unterstütze die Verbände bei den Anträgen.


Es gehe darum, so Kloos, den Milchabsatz in der EU nachhaltig zu beflügeln. Dafür stelle Brüssel früher als geplant, Mittel zur Kofinanzierung von Milchprogrammen zur Verfügung. Noch vor Ende des Jahres soll über die Umsetzung der Programme entschieden werden.


Seit dem Wegfall des Absatzfonds müssen die Branchen- und Dachverbände jetzt selbst das Marketing für ihre Erzeugnisse übernehmen. Die EU hat erklärt, bevorzugt Programme mit mehrjähriger Laufzeit fördern zu wollen. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr, die maximale Laufzeit für eine Förderung sind drei Jahre.

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