Der Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments fordert, dass Privatmolkereien mit Milcherzeugern grundsätzlich schriftliche Lieferverträge eingehen müssen. Vergangene Woche sprach sich die Mehrzahl der Ausschussmitglieder für eine solche Regelung aus, die unter anderem von der Bundesregierung abgelehnt wird.
Danach soll der Milchpreis in der Regel auf wenigstens ein Jahr im Voraus festgelegt werden; Anpassungen sind nur in einem bestimmten, vorher vereinbarten Umfang möglich.
Nach dem Willen des Ausschusses kann auch die Liefermenge bestimmt werden; dies ist aber nicht zwingend notwendig. Ferner verlangen die Abgeordneten unter anderem die Möglichkeit, dass Erzeugerorganisationen bis zu 40 % der Milchproduktion eines EU-Mitgliedstaats auf sich vereinen dürfen; die Europäische Kommission wollte diesen Wert aus Wettbewerbsgründen auf 33 % beschränken, Nicholson selbst hatte ursprünglich sogar lediglich 20 % vorgeschlagen.
Nicht gerüttelt wird dagegen an der Kommissionsvorgabe, dass eine Erzeugerorganisation über nicht mehr als 3,5 % der EU-Gesamtmilchmenge verhandeln darf. Für Länder, deren Milcherzeugung 500 000 t pro Jahr nicht überschreitet, sollen davon abweichend Grenzen von 75 % der nationalen Produktion und 75 % der Gesamtproduktion aller betroffenen Staaten gelten.
Ferner soll die Übertragung von Milchmengen aus benachteiligten Gebieten in Gunstlagen durch die beteiligten Branchenverbände genehmigt werden müssen. (AgE)