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NRW: Modulationsmittel vor allem für Quotenausstieg

Die im Rahmen des Gesundheitschecks beschlossenen zusätzlichen Modulationsmittel sollen in Nordhrein-Westfalen vor allem für Begleitmaßnahmen zum Milchquotenausstieg verwendet werden. Diskutiert werden ein Agrarinvestitionsprogramm (AFP), eine Ausgleichszulage und die Förderung der Weidehaltung sowie Agrarumweltmaßnahmen.

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Die im Rahmen des Gesundheitschecks beschlossenen zusätzlichen Modulationsmittel sollen in Nordhrein-Westfalen vor allem für Begleitmaßnahmen zum Milchquotenausstieg verwendet werden. Diskutiert werden ein Agrarinvestitionsprogramm (AFP), eine Ausgleichszulage und die Förderung der Weidehaltung sowie Agrarumweltmaßnahmen. Das geht aus den derzeitigen Plänen des Düsseldorfer Landwirtschaftsministeriums hervor.


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Dazu stehen zuzüglich Restmitteln aus den Direktzahlungen für das Programm von 2010 bis 2013 aus EU-Geldern und nationaler Kofinanzierung insgesamt rund 89 Mio. € zur Verfügung. Die Mittel sollen vorrangig an die Landwirtschaft zurückfließen und helfen, die von der Kommission genannten "neuen Herausforderungen" zu meistern. Ziel sei es, die Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Betriebe zu verbessern, den Ausstieg aus der Milchquote zu flankieren, eine flächendeckende Bewirtschaftung in den benachteiligten Gebieten aufrechtzuerhalten sowie und den kooperativen Umwelt- und Naturschutz weiter zu stärken.


Nach gegenwärtigem Stand werden etwa 32 Mio. € in die Ausgleichszulage, rund 12 Mio. € in Agrarumweltmaßnahmen, etwas mehr als 21 Mio. € in die Weidehaltungsförderung und 23 Mio. € in das AFP investiert. Das AFP sei in den vergangenen Jahren deutlich unterfinanziert gewesen, erklärte das Ministerium. Mit der Mittelaufstockung solle eine weitgehend bedarfsgerechte Finanzausstattung des Programms sichergestellt werden. Die prioritäre Bewilligung von Milchviehbetrieben solle erhalten bleiben. Weiterhin ist geplant, den Bau von bislang nicht förderfähigen Lagerstätten für Wirtschaftsdünger, die ein Investitionsvolumen von weniger als 30.000 € haben, als eigenständiges Fördermodul einzurichten.

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