Dieser Nachweis muss EU-konform sein, das heißt er muss bescheinigen, dass die Person ein Tiere haltender Landwirt ist oder auf einem Nutztierbetrieb beschäftigt ist. Wer das nicht nachweisen kann, muss einen speziellen Ausbildungskurs mit abschließender Prüfung absolvieren. Bestehende Ausweise können noch bis Ende des Jahres umgeschrieben werden, damit sie der neuen Regelung genügen.
Nach dem österreichischen Pressedienst AIZ müssen die Personen, die Tiere über 65 km aber unter acht Stunden transportieren, außerdem als Transportunternehmer für Kurzstrecken zugelassen sein.