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B.M.G.: Stand des Insolvenzverfahrens

Die Berliner Milcheinfuhrgesellschaft B.M.G. hat am Freitag, den 9. März 2018 Insolvenzantrag beim Amtsgericht Charlottenburg gesellt. Noch am selben Tag ordnete das Amtsgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an und bestellte Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde von Hilgers & Partner zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Berliner Milcheinfuhrgesellschaft B.M.G. hat am Freitag, den 9. März 2018 Insolvenzantrag beim Amtsgericht Charlottenburg gesellt. Noch am selben Tag ordnete das Amtsgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an und bestellte Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde von Hilgers & Partner in Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

 

Dr. Gehde habe zusammen mit der B.M.G.-Geschäftsführung alle Möglichkeiten ausgelotet, den Geschäftsbetrieb auch nach dem Insolvenzantrag aufrechtzuhalten – insbesondere im Interesse der Milcherzeuger. Allerdings habe sich nach zahlreichen Gesprächen mit Verfahrensbeteiligten am Dienstag, den 13. März 2018 gezeigt, dass die B.M.G. kurzfristig nicht ausreichend liquide sei, um Milchgeldzahlungen sowie Speditionskosten weiterhin sicherstellen zu können, berichten Verfahrensbeteiligte.

 

Deshalb habe die B.M.G. den Geschäftsbetrieb eingestellt und die Milcherzeuger sowie Speditionen informiert, dass das Unternehmen ab Mittwoch, den 14. März 2018 keine Milch mehr abholt und an Molkereien liefert. Für die Milcherzeuger ist die Lieferverpflichtung entfallen.

 

Die B.M.G. sei bemüht, die Milcherzeuger bei der Logistik der Milchströme zu unterstützen und zwischen Erzeugern sowie den Molkereien und Spediteuren zu vermitteln, heißt es weiter. Der Händler habe die bis zum 13. März abgewickelten Milchan- und –verkäufe erfasst und abgerechnet. Milchgeld-Auszahlung seien aber derzeit nicht möglich und würden nach Fertigstellung der Abrechnungen noch einer Prüfung unterliegen. Denn beteiligte Gläubiger würden Sicherungsrechte an den Forderungen der B.M.G. gegenüber den Molkereien geltend machen.

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