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BDL fordert gesetzliches Verbot der Anbindehaltung

Der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) fordert, die Anbindehaltung von Rindern gesetzlich zu verbieten. Bei der ganzjährigen Anbindung soll eine Übergangsfrist von fünf Jahren gelten, bei der saisonalen Anbindung von zehn Jahren. Das geht aus dem aktuellen Positionspapier hervor, das top agrar vorliegt.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) fordert, die Anbindehaltung von Rindern gesetzlich zu verbieten. Bei der ganzjährigen Anbindung soll eine Übergangsfrist von fünf Jahren gelten, bei der saisonalen Anbindung von zehn Jahren. Das geht aus dem aktuellen Positionspapier hervor, das top agrar vorliegt.


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In dem vierseitigen Papier geht die Nachwuchsorganisation des Deutschen Bauernverbandes zunächst auf das Tierwohl in der Rinderhaltung ein. Dabei wägt sie zwischen Anbinde- und Laufställen ab. Der BDL appelliert an alle, die gesundheitlichen Vorteile der Tiere durch tägliche freie Bewegungsmöglichkeiten anzuerkennen und die Beurteilung des Tierwohls nicht von der Bestandsgröße abhängig zu machen.


Die Landjugend setzt sich deshalb dafür ein, die Anbindehaltung von Rindern gesetzlich zu beenden. "Dadurch wird zum einen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen MilchviehalterInnen erhalten und zum anderen dem drohenden Abnahmestopp von Milch aus Anbindehaltung durch den Lebensmitteleinzelhandel zuvorgekommen", heißt es wörtlich.


Ein abruptes Verbot der Anbindehaltung lehnt der BDL aber ab. Er fordert eine Übergangsfrist von fünf Jahren bei der ganzjährigen Anbindehaltung und von zehn Jahren bei der saisonalen Anbindehaltung. Zudem fordert der BDL die Bundesregierung auf, sich für eine europaweit einheitliche Lösung stark zu machen.


Auch auf die Bewahrung der traditionsreichen Kulturlandschaften und die politischen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Anbindehaltung von Rindern geht der BDL ein. Er fordert


  • den Erhalt der traditionellen Kulturlandschaften in Deutschland,
  • die Pflege der traditionsreichen Kulturlandschaften - wenn erforderlich - finanziell zu honorieren,
  • Zulagen bei benachteiligten Produktionsstandorten,
  • den Erhalt von kleinen und mittleren Familienbetrieben in der Landwirtschaft zu unterstützen,
  • eine zusätzliche Umbauprämie für Betriebe, bei denen aufgrund äußerer Umstände höhere Kosten zu erwarten sind,
  • den Erhalt der Betriebserlaubnis und die Förderung von Modernisierungen von Stallbauten durch nationale und europäische Finanzmittel,
  • Planungssicherheit für die (Jung-)Landwirtinnen in Bezug auf Stallbauten zu gewähren.


Das komplette Positionspapier  


Ausführliche Informationen zur Anbindehaltung von Kühen lesen Sie in der aktuellen top agrar-Ausgabe 8/2018 ab Seite R 18.

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