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Bundeskartellamt überprüft Lieferbedingungen der Molkereien

Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, um die von Molkereien gegenüber den Landwirten aufgestellten Lieferbedingungen von Rohmilch zu überprüfen. In einem Pilotverfahren werden zunächst die Lieferbedingungen der norddeutschen Großmolkerei DMK sowie des Deutschen Milchkontors eG untersucht.

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Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, um die von Molkereien gegenüber den Landwirten aufgestellten Lieferbedingungen von Rohmilch zu überprüfen. In einem Pilotverfahren werden zunächst die Lieferbedingungen der norddeutschen Großmolkerei DMK Deutsches Milchkontor GmbH sowie ihrer Muttergesellschaft Deutsches Milchkontor eG untersucht.


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Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Im vergangenen Jahr ist die staatliche Mengensteuerung über die Milchquote weggefallen. Diese wichtige Änderung hat aber kaum Auswirkungen auf die Verträge zwischen den Erzeugern und den Molkereien gehabt. Langfristige Verträge, 100%ige Milchandienungspflichten und ein – auch für den Lebensmitteleinzelhandel – sehr transparentes Preissystem beschränken den Handlungsspielraum der Landwirte. Der Wettbewerb der Molkereien um die Rohmilch wird hierdurch möglicherweise eingeschränkt und eine wirksame Mengensteuerung über den Markt behindert. Das ginge zu Lasten der Landwirte.“  


Im Fokus der Untersuchung des Bundeskartellamtes stehen v.a. lange Vertragslaufzeiten sowie Klauseln, die die Erzeuger verpflichten, ihre gesamte Produktionsmenge vollständig an „ihre“ Molkerei zu liefern (sog. Andienungspflicht). Untersucht werden auch sog. Referenzpreissysteme, die dazu führen, dass die Preisänderung einer Molkerei umgehend entsprechende Preisänderungen bei anderen Molkereien nach sich zieht. Damit können Verhandlungen, die die individuelle Wertschöpfung und Vertriebsstärke der Molkerei bei der Auszahlungspraxis gegenüber den Erzeugern berücksichtigen, unterbunden werden.


Die Behörde geht dem Verdacht nach, dass die landwirtschaftlichen Erzeuger durch ein bundesweites Netz von Verträgen mit langen Laufzeiten in ihren wettbewerblichen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt werden und der Rohmilch-Markt so gegen neue Molkereien abgeschottet wird.


Das Bundeskartellamt hat bereits im Jahr 2012 im Endbericht zur Sektoruntersuchung Milch auf kartellrechtliche Probleme der Lieferbedingungen bei der Rohmilcherfassung hingewiesen (siehe Pressemeldung vom 19.01.2012).

„Unser Verfahren kann nicht die aktuelle Krise am Milchmarkt lösen. Kartellrechtskonforme Lieferbedingungen können aber dazu beitragen, dass der Milchmarkt mittelfristig besser funktioniert“, so Mundt.

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