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Bundestierärztekammer: "Ganzjährige Anbindehaltung muss verboten werden!"

Die Bundestierärztekammer fordert ein grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung und äußert sich verärgert über die Stellungnahme der Bundesregierung zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung und deren Begründung ein Verbot würde den Strukturwandel beschleunigen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundestierärztekammer fordert ein grundsätzliches Verbot der Anbindehaltung und äußert sich verärgert über die Stellungnahme der Bundesregierung zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung. Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer, dazu:


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„Die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern schönzureden mit der Begründung, ein Verbot würde den Strukturwandel in der Landwirtschaft beschleunigen, berücksichtigt nicht das Tierwohl! Wenn man die Diskussion mit dem Ziel, die reine ganzjährige Anbindehaltung abzuschaffen, den Wirtschaftsbeteiligten überlässt, wird es wohl bis zum Sankt-Nimmerleinstag dauern, bis sich für die Tiere etwas ändert. Wir führen diese Diskussion schon so lange und es bedarf hier endlich klarer Entscheidungen seitens der Politik!“



Die Tierschutznutztierhaltungsverordnung regelt nur die Haltung für Kälber bis zu einem Alter von sechs Monaten, hier ist die Anbindung verboten. Konkrete Anforderungen an die Haltung von älteren Rindern sucht man bisher vergebens. Daher begrüßte die Bundestierärztekammer die Entschließung des Bundesrates vom April 2016 ausdrücklich – trotz der darin vorgesehenen langen Übergangsfrist von 12 Jahren. Dass das zuständige Ministerium nun die ganzjährige Anbindehaltung weiterhin erlaubt, und das u.a. damit begründet, dass es noch keine „Informationen dazu gibt, welche konkreten Haltungsarten vom beabsichtigten Verbot erfasst werden sollen“, findet Tiedemann absurd. In der Stellungnahme beantworte das BMEL diese Frage nämlich selbst, indem definiert werde, dass „ganzjährige Anbindehaltung eine Anbindehaltung von Rindern ohne Möglichkeit einer täglichen oder zumindest saisonalen freien Bewegung ist.“ „Im Klartext heißt das, die Tiere stehen oder liegen Tag für Tag, Woche für Woche, Monat für Monat immer am selben Platz, ohne Bewegungsfreiheit, Sonnenlicht und frischer Luft“, so Tiedemann.



Die Bundestierärztekammer hatte in einer Stellungnahme zur ganzjährigen Anbindehaltung von über sechs Monate alten Rindern aus dem Jahr 2015 Gesetz- und Verordnungsgeber aufgefordert, durch klare Regelungen Rechtssicherheit zu schaffen und die Anbindehaltung mit einer an den Erfordernissen des Tierschutzes orientierten angemessenen Übergangsphase grundsätzlich zu verbieten – eine Chance, die laut Tiedemann nun vertan wurde.


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