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Drastische Verschärfungen im Emissions- und Umweltschutz

Die Novellierung der TA-Luft mit Verschärfungen für Rinderhalter wird nicht wie geplant noch bis zur Bundestagswahl im September kommen. Aber sie wird kommen. Und bereits ab August gelten höhere Auflagen für den Umgang mit Jauche, Gülle und Sickersäften. Das machten Referenten auf dem Forum Milch in Hessen deutlich.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Novellierung der TA-Luft mit Verschärfungen für Rinderhalter wird nicht wie geplant noch bis zur Bundestagswahl im September kommen. Aber sie wird kommen. Und bereits ab August gelten höhere Auflagen für den Umgang mit Jauche, Gülle und Sickersäften. Das machten Referenten auf dem Forum Milch im hessischen Bad Hersfeld deutlich.


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Bundesumweltministerin Barbara Hendricks wollte ursprünglich die Novellierung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) noch in der laufenden Legislaturperiode durchsetzen (top agrar berichtete). "Doch das wird nichts, es ist erst einmal auf Eis gelegt", sagte Andreas Sünder vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Klar sei aber, dass sie kommt. Denn Deutschland müsse die EU-Vorgaben zum Umwelt- und Klimaschutz einhalten.


Wie die neue TA-Luft genau aussehen werde, hängt maßgeblich von der Regierungsbildung im September ab, so Sünder. Er plädierte dafür, dass die Verantwortlichen den aktuellen Entwurf noch einmal überarbeiten sollten. Denn an vielen Stellen würde der Konflikt zwischen Luftreinhaltung und Tierwohl zulasten des Tierwohls gelöst. Im Vergleich zu Schweine- und Geflügelhaltern seien Rinderhalter zwar am wenigsten von den Verschärfungen der neuen TA-Luft betroffen. Doch auch sie müssten sich auf höhere Auflagen einstellen: Beispielsweise sollen Dungplatten dreiseitig umwandet und überdacht werden, der Emissions-Minderungsgrad beim Güllelager soll mindestens 90 % betragen (bei Altanlagen 85 %) und der Mindestabstand zur Wohnbebauung soll 100 m betragen. 


Bereits am 1. August tritt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft, verdeutlichte Dr. Hansjörg Nußbaum vom Lehr- und Versuchszentrum in Aulendorf. Die Verordnung löst die bisher geltenden Länderverordnungen ab. Sie regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit, die technischen Anforderungen, die diese Anlagen erfüllen müssen sowie die Pflichten der Landwirte. Die AwSV enthält auch Regelungen zur Bauweise von JGS-Anlagen (Jauche, Gülle, Sickersäfte).


Welche Anforderungen dabei konkret auf die Praxis zukommen, steht im Technischen Regelwerk. Das befindet sich aber noch in der Abstimmung und kommt vermutlich erst Anfang 2018, so Dr. Nußbaum. Fest stehe aber bereits, dass es höhere Auflagen geben werde. Beispielsweise gelte der Anwendungsbereich für "ortsfeste und ortsfest genutzte Anlagen". Das bedeute, dass Fahrsilos nur noch maximal sechs Monate auf unbefestigten Untergrund liegen dürfen – danach gelten sie als "ortsfest genutzte Anlage" und fallen unter die AwSV. Weiteres Beispiel: Dr. Nußbaum erwartet eine Verdopplung der Lagerkapazität für verschmutztes Niederschlagwasser in Fahrsiloanlagen.

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