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Emissionsminderung: Was kommt auf Rinderhalter zu?

Im Vergleich zur Geflügel- und Schweinehaltung sind die Anforderungen an emissionsmindernde Maßnahmen in der Rinderhaltung moderat – zumindest vorerst. Das wurde auf dem „DLG-Forum Emissionen 2017“ in Kassel deutlich.

Lesezeit: 3 Minuten

Im Vergleich zur Geflügel- und Schweinehaltung sind die Anforderungen an emissionsmindernde Maßnahmen in der Rinderhaltung moderat – zumindest vorerst. Das wurde auf dem „DLG-Forum Emissionen 2017“ in Kassel deutlich.

 

Deutschland muss die Treibhausgasemission im Vergleich zu 1990 senken und zwar bis 2020 um 40 %, bis 2050 um 80 bis 95 %. Der Klimaschutzplan 2050 sieht für alle Sektoren einzelne Minderungsziele vor. Die Landwirtschaft soll bis 2030 die Treibhausgasemission um 31 bis 34 % gegenüber 1990 senken. 2014 hatte sie eine Minderung von 18 % erreicht, zeigte Prof. Dr. Heinz Flessa von Thünen-Institut.



Verschiedene Gesetze und Regelungen sollen die Klimaschutzziele erreichen: Beispielsweise die neue Düngeverordnung, die EU-Richtlinie zur nationalen Emissionsminderungsverpflichtung (NEC-/NERC-Richtlinie) oder die überarbeitete Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft).

 

Vor allem die scharfen Auflagen der neuen TA-Luft hatten viele Landwirte aufgeschreckt. Wie die novellierte TA-Luft konkret aussehen wird und ob sie tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode kommt, konnte Dr. Gabriele Wechsung vom Umweltbundesamt nicht sagen.

 

Die neue TA-Luft wird nach jetzigem Stand auch für Rinderhalter gelten. Allerdings entstehen in der Milchproduktion 33 % der Ammoniak-Emissionen im Stall, 54 % bei der Wirtschaftsdüngerausbringung. Bei Mastschweinen entstehen dagegen 68 % der Ammoniakemissionen im Stall. Deshalb sieht Dr. Wechsung den größten Ansatzpunkt für Rinderhalter zunächst in der Ausbringungstechnik für Wirtschaftsdünger, nicht im Stall.

 

Zudem greift die Regelung zur best-verfügbaren Technik (BVT) derzeit nur für Geflügel- und Schweinehalter. Das EU-Regelwerk fasst emissionsmindernde Techniken für Schweine- und Geflügelhalter zusammen, die die EU-Mitgliedstaaten verbindlich einhalten müssen. Dazu zählen beispielsweise Abluftreinigungsanlagen oder Stalltechnik zur Emissionsminderung. Ob, und wenn ja, wann, diese Anforderung auf die Rinderhaltung ausgedehnt wird, konnte Dr. Wechsung auf top agrar-Nachfrage nicht sagen.

 

Allerdings lassen sich einige Entwicklungen hin zu emissionsmindernden Techniken auch für Rinderhalter erkennen, verdeutlichten zwei Referenten:

  • Dr. Volker Siemers vom DLG-Testzentrum in Groß-Umstadt berichtete, dass erste Messungen in Offenställen für Rinder angelaufen seien. Im Fokus stehen Effekte, die sich mit verschiedenen Stalltechniken wie Mistschieber oder Stallböden erreichen lassen.
  • Ires Beckert erläuterte VERA – Verifizierung von Umwelttechnologien in der Landwirtschaft. Es ist ein mit europäischen Experten abgestimmtes Prüfprogramm von emissionsmindernden Techniken. Derzeit seien unter anderem drei Rinderböden in der Prüfung.

Deutlich wurden auf der Tagung zwei weitere Aspekte:


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  • Tier- und Umweltschutz laufen konträr: Mehr Tierwohl, wie beispielsweise das Umstellen von Anbinde- und Laufstallhaltung oder ein größeres Platzangebot, führt zwangsläufig zu mehr Ammoniakemissionen und somit zu mehr Umweltbelastung, erläuterte Dr. Heinz Flessa vom Thünen-Institut.
  • Rechtliche Fragen offen: Laut Wilfried Eckhof vom gleichnamigen Ingenieurbüro in Ahrensfelde ist die Rechtssicherheit ungeklärt: „Wer haftet, wenn wir die emissionsmindernder Technik einsetzen, die erhofften Effekte aber nicht eintreten und die Auswirkungen auf die Umwelt größer sind als berechnet? Der Landwirt, der Stalleinrichter oder wir als Planer?“

 

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