Fehlender Nachweis: Milcherzeuger bekommen keine Sonderbeihilfen
Ein fehlendes Formular und tausende Euro weniger auf dem Konto: Milcherzeuger, die beim Antrag der Sonderbeihilfen ein einzelnes Formular nicht ausgefüllt haben, bekommen kein Geld. Sie kritisieren, dass auf das Formular nicht eindeutig hingewiesen wurde.
Ein fehlendes Formular und tausende Euro weniger auf dem Konto: Milcherzeuger, die beim Antrag der Sonderbeihilfen ein einzelnes Formular nicht ausgefüllt haben, bekommen kein Geld. Sie kritisieren, dass auf das Formular nicht eindeutig hingewiesen wurde.
Wer seine Milchmenge von Februar bis April 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nicht steigerte, konnte die Sonderbeihilfen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Das mussten die Milcherzeuger bis Mitte Juni nachweisen. Dazu forderte die BLE die Milchgeldrechnungen von den Antragstellern ein. Nicht wortwörtlich genannt war ein zusätzlich notwendiges Formular, kritisieren Milcherzeuger. Es habe lediglich einen Hinweis auf den entsprechenden Paragraphen in der Verordnung gegeben.
Einige Antragsteller haben das offenbar nicht nachgeschlagen. Ihre Anträge wurden abgelehnt. Das bestätigte ein Mitarbeiter des Ministeriums auf Anfrage von top agrar und lenkt ein: In dem Bescheid an die Landwirte, habe „man wohl deutlicher darauf hinweisen müssen“. Allerdings habe man das Formular an anderen Stellen immer wieder erwähnt.
Wenige Milcherzeuger habe man an den fehlenden Nachweis erinnert. Es sei aber nicht genug Zeit gewesen alle Antragsteller vor dem 14. Juni zu erreichen. Das Nachreichen des Formulars sei nicht möglich gewesen. Betroffene Landwirte erhalten keine Beihilfen und müssen den erhaltenen Vorschuss zurückzahlen.
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Ein fehlendes Formular und tausende Euro weniger auf dem Konto: Milcherzeuger, die beim Antrag der Sonderbeihilfen ein einzelnes Formular nicht ausgefüllt haben, bekommen kein Geld. Sie kritisieren, dass auf das Formular nicht eindeutig hingewiesen wurde.
Wer seine Milchmenge von Februar bis April 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nicht steigerte, konnte die Sonderbeihilfen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Das mussten die Milcherzeuger bis Mitte Juni nachweisen. Dazu forderte die BLE die Milchgeldrechnungen von den Antragstellern ein. Nicht wortwörtlich genannt war ein zusätzlich notwendiges Formular, kritisieren Milcherzeuger. Es habe lediglich einen Hinweis auf den entsprechenden Paragraphen in der Verordnung gegeben.
Einige Antragsteller haben das offenbar nicht nachgeschlagen. Ihre Anträge wurden abgelehnt. Das bestätigte ein Mitarbeiter des Ministeriums auf Anfrage von top agrar und lenkt ein: In dem Bescheid an die Landwirte, habe „man wohl deutlicher darauf hinweisen müssen“. Allerdings habe man das Formular an anderen Stellen immer wieder erwähnt.
Wenige Milcherzeuger habe man an den fehlenden Nachweis erinnert. Es sei aber nicht genug Zeit gewesen alle Antragsteller vor dem 14. Juni zu erreichen. Das Nachreichen des Formulars sei nicht möglich gewesen. Betroffene Landwirte erhalten keine Beihilfen und müssen den erhaltenen Vorschuss zurückzahlen.