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Geldstrafe für Fonterra

Der neuseeländische Molkereikonzern Fonterra muss 150 000 NZ$ (96 200 Euro) Strafe zahlen, weil er im vergangenen Jahr zu spät über sein möglicherweise mit Botulismus-Erregern verunreinigtes Milchpulver informiert hat. Die Börse in Wellington habe dem Konzern daraufhin eine Disziplinarstrafe verhängt.

Lesezeit: 2 Minuten

Der neuseeländische Molkereikonzern Fonterra muss 150 000 NZ$ (96 200 Euro) Strafe zahlen, weil er im vergangenen Jahr zu spät über sein möglicherweise mit Botulismus-Erregern verunreinigtes Milchpulver informiert hat.

 

Das Unternehmen habe die Offenlegungspflichten verletzt. Die Börse in Wellington habe dem Konzern daraufhin eine Disziplinarstrafe verhängt. Die Börsenaufsicht wirft dem Molkereiunternehmen vor, bereits am Mittwoch, den 31. Juli 2013, von der möglichen Produktbelastung gewusst, darüber aber erst am späten Abend des 2. August öffentlich informiert zu haben. Damit habe der Konzern zu Lasten der Marktteilnehmer gegen die Börsenregularien verstoßen, die eine rasche Berichterstattung erfordert haben.



Strafmindernd sei aus Börsensicht zu werten, dass sich das Unternehmen bei der Untersuchung des Falles kooperativ gezeigt habe. Gleichzeitig habe Fonterra einen großen Imageschaden erlitten, obwohl sich die Warnung vor den Botulismus-Erregern in Nachhinein als Fehlalarm herausgestellt hatte. Noch offen ist der Ausgang des Rechtsstreits über Schadensersatzansprüche des französischen Nahrungsmittelherstellers Danone gegenüber Fonterra, die dieser wegen finanzieller Verluste im Zusammenhang mit der Warenrückrufaktion seines Zulieferers geltend gemacht hat.


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Fondsanteile von Fonterra seien zum Handelsschluss am Freitag den 2. August an der Börse in Wellington noch mit 7,12 NZ$ (4,57 Euro) bewertet gewesen; bei Börsenstart am darauffolgenden Montag sei die Notierung der Anteilsscheine dann auf 6,50 NZ$ (4,17 Euro) gefallen.


Umrechnungskurs 1 NZ$ = 0,6413 Euro

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