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Hessen vereinbart mehr Tierschutz

Die Mitglieder des „Runden Tisches Tierwohl“ in Hessen wollen unter anderem den Einsatz von Antibiotika bei Milchkühen reduzieren. Außerdem sollen Kühe vor dem Schlachten auf Trächtigkeit untersucht werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Mitglieder des „Runden Tisches Tierwohl“ in Hessen wollen unter anderem den Einsatz von Antibiotika bei Milchkühen reduzieren. Außerdem sollen Kühe vor dem Schlachten auf Trächtigkeit untersucht werden.

 

Die hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz erklärte, dass mit Zustimmung aller Teilnehmer vier Vereinbarungen unterzeichnet worden seien. „Von diesen werden nicht nur die Nutztiere, sondern auch wir Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Umwelt eindeutig profitieren“, lobte die Ministerin.



Eine erste Vereinbarung sieht vor, den Einsatz von Antibiotika bei Milchkühen auf das therapeutisch notwendige Minimum zu reduzieren. „Erstmalig werden anhand eines an der Praxis orientierten Kriterienkatalogs Behandlungsstrategien aufgezeigt, die auch ohne Einsatz von Antibiotika einen gesunden Bestand garantieren. Hessen nimmt hier in Deutschland eine Vorreiterrolle ein“, betonte Hinz.

 

Ein rechtliches Verbot der Schlachtung trächtiger Rinder ist vom Bundestag beschlossen, aber noch nicht umgesetzt. Diese Gesetzeslücke will Hessen schon jetzt mit einer Selbstverpflichtung schließen. Die entsprechende Vereinbarung enthält einen Maßnahmenkatalog, der unter anderem eine geeignete Trächtigkeitsuntersuchung vor Abgabe einer Kuh vorsieht. Im Falle einer Hochträchtigkeit ist dann erst die Geburt vor der Schlachtung abzuwarten.

 

Einig waren sich die Teilnehmer des Runden Tisches dem Agrarressort zufolge auch darin, zukünftig die Kastration von Rindern, Schafen und Ziegen mit einem Alter von weniger als vier Wochen nur noch unter Schmerzausschaltung und mit Schmerzmitteln durchzuführen, obwohl das nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

Eine weitere Vereinbarung betrifft das Schwanzkürzen bei Lämmern, die rechtlich bis zum siebten Lebenstag mittels elastischer Ringe ohne Betäubung zulässig ist. In Hessen soll dieser Eingriff nur noch bei Zuchttieren bis zum dritten Lebenstag mit einer Schmerzbehandlung durchgeführt werden. Bei der schmerzfreien Kastration von Wiederkäuern und dem Schwänzekürzen von Lämmern sei Hessen ebenfalls Vorreiter und es sei zu hoffen, dass diese Praxis bundesweit Schule mache, betonte Hinz.

 

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