Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Erster Schnitt 2024 Rapspreis

Artikel 148

IG-Milch gegen Änderung der Lieferbeziehungen

„Die Ergebnisse des EU-Trilogs zur sogenannten Omnibus-Verordnung stellen einen direkten und massiven Eingriff in die bäuerliche Selbstverwaltung der Molkereigenossenschaften dar" - erklärt die IGM.

Lesezeit: 2 Minuten

„Die Ergebnisse des EU-Trilogs zur sogenannten Omnibus-Verordnung (top agrar berichtete) stellen einen direkten und massiven Eingriff in die bäuerliche Selbstverwaltung der Molkereigenossenschaften dar.“ Das erklärt die Interessengemeinschaft Genossenschaftliche Milchwirtschaft (IGM).

Die Omnibus-Verordnung sieht Änderungen des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung vor, der Regelungen zu den Milchlieferbeziehungen beinhaltet. Soweit ein Mitgliedstaat den Abschluss schriftlicher Verträge vorschreibt, soll darin auch verbindlich eine Übereinkunft zu Mengen und Preisen für eine bestimmte Liefermenge getroffen werden können. „Ein solch praxisferner Ansatz wird insbesondere in Krisenphasen keinen positiven Effekt auf den Gesamtmarkt haben“, unterstreicht die IGM.

Des Weiteren soll ergänzt werden, dass ein einzelner Landwirt oder eine Erzeugerorganisation, sofern der betreffende Mitgliedstaat keinen Abschluss schriftlicher Verträge vorschreibt, einen solchen Kontrakt individuell von seinem Abnehmer verlangen kann. Die IGM geht nicht davon aus, dass dies auch für Genossenschaften gelten soll. Die von vornherein vorgesehene Ausnahme für Genossenschaften seien in den Kompromisstext aufgenommen.

Das Wichtigste zu den Themen Rind + Milch mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Zum Kern der gesellschaftsrechtlichen Struktur gehöre, dass Landwirte als Eigentümer der Molkereigenossenschaften in demokratischen Verfahren die Unternehmensstrategie mitbestimmen und insbesondere die in Satzung und Anlieferungsordnung festgelegten Lieferbedingungen selbst regeln. Die mit breiter Zustimmung getroffenen Mehrheitsentscheidungen bestätigen der IGM zufolge das bestehende System.

In den genossenschaftlichen Unternehmen würden die Beschlüsse über die zukünftige Ausrichtung individuell, unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse aller Beteiligten, sowie stets in enger Abstimmung mit den Milcherzeugern und Eigentümern getroffen. „Wir lehnen mit Nachdruck externe Einflussnahme in bewährte genossenschaftliche Strukturen ab“, so die IGM.

Die Mitgliedsunternehmen der IGM seien davon überzeugt, dass nur wirtschaftsgetragene Modelle zur Abfederung der Preisvolatilität einen Mehrwert erzielen. Darüber tauschen sich bereits heute die Verantwortlichen in den Unternehmen mit ihren Mitgliedern intensiv aus, wobei auch die gemeinsame Mengenplanung eine wachsende Rolle spielt. Die IGM steht für den konstruktiven Dialog über praxisgerechte Lösungen mit Politikern und anderen Verbänden bereit.

Zur IGM gehören ehrenamtliche Vertreter der Genossenschaften Ammerland, Arla Foods, Deutsches Milchkontor, Hochwald Foods, FrieslandCampina und die Bayerische Milchindustrie. Der Deutsche Raiffeisenverband betreut die IGM.

Mehr zu dem Thema

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.