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Verfahren gegen DMK

Kritik und Lob für das Kartellamt

Die Reaktionen von AbL, DBV oder DRV auf die Entscheidung des Bundeskartellamts, das Musterverfahren gegen das DMK zu den Lieferbeziehungen bei Milch einzustellen, sind unterschiedlich.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Reaktionen auf die Entscheidung des Bundeskartellamts, das Musterverfahren gegen das Deutsche Milchkontor (DMK) zu den Lieferbeziehungen bei Milch einzustellen (top agrar berichtete), fallen unterschiedlich aus.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ist unzufrieden. „Das DMK hat zwar die Kündigungsfrist speziell für die Milchlieferung von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt, aber die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und damit für die eingezahlten Genossenschaftsanteile unverändert gelassen. Das macht das Wechseln schwer, besonders in Tiefpreisphasen. Wer das DMK verlässt und zu einer anderen Genossenschaft will, muss für mindestens ein Jahr doppelte Anteile finanzieren“, kritisiert Ottmar Ilchmann, Milchsprecher der AbL.

Dass sich derzeit 20 % der Milchmenge des DMK in Kündigung befinden (mit der bisherigen zweijährigen Kündigungsfrist), sei noch kein Zeichen für einen funktionierenden Milchmarkt, so die AbL. „Die Kollegen haben gekündigt, weil das DMK über ein Jahr die schlechtesten Preise gezahlt hat. Ein Großteil der Kollegen hat aber noch keine andere Molkerei gefunden. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass viele Kündigungen zurückgezogen werden und der Milchmarkt so festgezurrt bleibt wie bisher“, warnt Ilchmann. Das Kartellamt müsse deshalb weiter im Blick behalten, ob die Kündigungen tatsächlich zu einem Wechsel führen. Auf andere Kritikpunkte wie die Andienpflicht und die Abnahmegarantie hätte das DMK überhaupt noch nicht reagiert. Gerade die garantierte Abnahme der gesamten erzeugten Milch führe aber zu einer Verschärfung und Verlängerung von Krisen, so Ilchmann.

Die AbL fordert die Berliner Sondierungsparteien CDU/CSU und SPD auf, das neue EU-Recht im Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung zu nutzen und die Molkereien zur Vorlage schriftlicher Lieferverträge zu verpflichten. In den Lieferverträgen müssen vor der Lieferung Menge, Preis, Qualitäten und Kündigungsfristen von maximal einem Jahr festgelegt werden. „Zur Vorlage solcher Verträge muss die neue Bundesregierung auch die Genossenschaftsmolkereien verpflichten“, fordert Ilchmann. „Eile ist geboten, denn die Zeichen am Milchmarkt stehen schon wieder auf Sturm.“

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält die Einstellung des Verfahrens dagegen für sachgerecht. Es sei im Laufe des Verfahrens offensichtlich geworden, dass das Kartellrecht keine Grundlage dafür bieten könne, Eigentümerrechte in genossenschaftlichen Unternehmen in Frage zu stellen. Das Prinzip der Selbstverwaltung in bäuerlichen Vermarktungseinrichtungen sei ein wichtiges Element, um das Ziel der Stärkung der Erzeugerposition zu erreichen. Das Deutsche Milchkontor habe im Rahmen dieser Selbstverwaltung bewiesen, dass seine Eigentümer in der Lage und bereit seien ihre Lieferbedingungen markt- und wettbewerbsgerechter anzupassen.

Der DBV sieht dennoch weiterhin Handlungsbedarf bei der Gestaltung der Lieferbeziehungen zwischen Milchbauern und Molkereien. Allgemeinverbindliche Vorgaben durch den Staat oder das Bundeskartellamt könnten jedoch keine befriedigende Lösung sein. Dennoch seien die Molkereien gemeinsam mit den Milcherzeugern und ihren Organisationen gefordert, eine marktgerechte und modernere Gestaltung der Lieferbedingungen vorzunehmen. Preisabsicherungselemente sowie eine Abstimmung zu den Anlieferungsmengen zwischen Molkereien und Milcherzeugern seien in den Lieferbedingungen zu etablieren.

Ein wesentlicher Vorschlag des Kartellamtes betraf die Verkürzung der Kündigungsfristen bei den Molkereien, so der DBV. Auch wenn dies aus Sicht des einzelnen Milcherzeugers kurzfristig positiv bewertet werden könne, warnt der DBV vor einer Schwächung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des genossenschaftlichen Molkereisektors. Die Auswirkung der Verkürzung der Anlieferungspflicht im Kündigungsfall auf zwölf Monate sollte dementsprechend vom Bundeskartellamt zu gegebener Zeit nochmals bewertet werden.

Auch der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) hält die Einstellung des Musterverfahrens für sachgerecht. "Es unterstreicht die Satzungsautonomie der genossenschaftlichen Molkereien. Das Bundeskartellamt zieht die richtigen Schlussfolgerungen aus dem Musterverfahren“, so DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Henning Ehlers. Die vom DMK vorgenommene Änderung in den Lieferbeziehungen zeigten, dass es bei Bedarf in den Genossenschaftsmolkereien durchaus auf Basis demokratischer Entscheidungen zu Veränderungsprozessen komme.

Ähnlich sieht es René Rothe vom Genossenschaftsverband in Hannover. „Es hat sich wieder einmal gezeigt, dass das gemeinsame Handeln von Genossenschaften und deren Mitgliedern zu den besten Ergebnissen führt. Es ist gut, dass Klarheit geschaffen wurde. Nun können sich die Genossenschaften wieder uneingeschränkt auf den Markt konzentrieren. Die demokratischen Mitbestimmungsrechte für Landwirte haben sich als richtiges Geschäftsmodell erwiesen.“

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